Cassis Ignazio · Bundesrat · 2023-06-12
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2023-06-12
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion bringt eine berechtigte Sorge zum Ausdruck. Der Bundesrat teilt diese Sorge. In der Tat sind Frauen und somit auch die Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen in Afghanistan und in anderen Ländern Diskriminierungen ausgesetzt. Das ist inakzeptabel. Der Bundesrat hat diese Diskriminierungen wiederholt klar verurteilt.
Ihre Motion fordert, dass der Bundesrat als Reaktion auf Diskriminierungen von Mitarbeitenden von Hilfsorganisationen die Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern suspendiert. Der Bundesrat erachtet einen solchen Automatismus aus mehreren Gründen als falsch:
Erstens würde dies unserem verfassungsmässigen Auftrag widersprechen, Not und Armut in der Welt zu lindern. Zur Erfüllung dieses Auftrages findet die internationale Zusammenarbeit naturgemäss oft in Kontexten statt, wo Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen häufig vorkommen. Gerade in diesen Kontexten ist die internationale Zusammenarbeit besonders wichtig.
Zweitens würde eine Suspendierung der Hilfsgelder nicht so sehr die Regimes, sondern vor allem die notleidenden Bevölkerungen treffen, die bereits unter der Diskriminierung leiden. Deshalb hat auch die UNO kürzlich ihre Unterstützung der Menschen in Afghanistan bekräftigt. Eine Suspendierung würde somit der humanitären Tradition der Schweiz zuwiderlaufen.
Drittens erachtet der Bundesrat eine strikte negative Konditionalität, wie Sie sie vorschlagen, als kontraproduktiv. Die Wirkung einer sogenannten negativen Konditionalität wird allgemein oft überschätzt. Eine Drohung dieser Art kann als Einmischung in die nationale Souveränität wahrgenommen werden. Sie kann sogar dazu führen, dass das Gegenüber Zugeständnisse in anderen Fragen ebenfalls von der Entrichtung von IZA-Leistungen abhängig macht.
Wir verfügen über verschiedene Kontrollinstrumente, um sicherzustellen, dass unsere Gelder tatsächlich die Verletzlichen erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt können unsere Partnerorganisationen in Afghanistan ihre Programme weiterführen, auch mit ihren weiblichen Angestellten.
Tout ceci étant dit, je répète que le Conseil fédéral juge inacceptable la discrimination des femmes en Afghanistan et ailleurs.
Ich möchte noch einen letzten Punkt erwähnen. Was de facto häufig passiert, und das ist im Moment auch in Afghanistan der Fall, ist, dass sich unsere internationale Zusammenarbeit je länger, je mehr auf die humanitäre Hilfe begrenzt, weil für den Rest eben nicht mehr die notwendigen Instrumente, sprich menschliche oder sonstige Ressourcen, zur Verfügung stehen. Nun wäre es natürlich nicht korrekt, die humanitäre Hilfe zu stoppen, wenn die Diskriminierung weitergeht, weil die humanitäre Hilfe, wie das Wort sagt, den Menschen hilft zu überleben. Diese Tradition hat die Schweiz immer gelebt, und sie wird sie auch immer leben.
Aus diesen Gründen und nicht weil die Bedenken falsch sind, möchte der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.