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Dittli Josef · Ständerat · 2023-06-12

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-12

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. Kommunikationsmitteln für Organisationen, die für die Sicherheit der Schweiz zentral sind - z. B. die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder der Nachrichtendienst des Bundes -, Schweizer Produzentinnen gegenüber ausländischen Anbietern zu bevorzugen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen seien zu schaffen oder anzupassen, das die Forderung der Motion.

Der Nationalrat hat die Motion am 9. März 2022 mit 147 zu 40 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Ständerat hat die Motion am 14. Dezember 2022 bereits einmal behandelt und auf Antrag unserer Kommission hin einstimmig beschlossen, die Motion abzuändern. So hat der Ständerat die Forderung nach der Schaffung bzw. Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gestrichen. Die geänderte Stelle verlangte, es seien Schweizer Produzentinnen gegenüber ausländischen Anbietern "im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu bevorzugen".

Der Nationalrat ist am 16. März 2023 mit 88 zu 86 Stimmen der Mehrheit der SiK-N gefolgt und hielt am ursprünglichen Text der Motion fest. Bei der Beratung im Nationalrat informierte die Chefin VBS, dass sie mit dem vom Ständerat abgeänderten Motionstext leben könnte.

Zum Formellen: Seit dem 1. November 2021 sieht das Parlamentsgesetz ein neues Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen vor. Hält der Erstrat in der zweiten Beratung an seinem Beschluss fest, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen, so kommt der neue Absatz 4bis von Artikel 121 ParlG zur Anwendung. Auf den vorliegenden Fall angewendet heisst das, dass wir im Ständerat nur noch zwei Möglichkeiten haben: entweder die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen, oder die definitive Ablehnung der Motion.

Ich komme zu den Erwägungen Ihrer Kommission. Die SiK des Ständerates bedauert den Beschluss des Nationalrates, weil wir im Ständerat einen guten Kompromiss beschlossen hatten. Da wir im Ständerat nicht mehr an unserem ursprünglichen Beschluss festhalten können, beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Es wurde zunächst ein Minderheitsantrag eingereicht, wie Sie dem Kommissionsbericht entnehmen können. Zwischenzeitlich wurde dieser Antrag aber zurückgezogen, weil die Minderheit anerkennt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind und zusätzliche Gesetze nur geschaffen werden sollten, wenn auch tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Die Minderheit ist also weg.

Ihre Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass mit den bestehenden Rechtsgrundlagen bereits heute Schweizer Unternehmen bevorzugt werden können, die für die Landesverteidigung wichtig sind. Ihre Kommission nimmt auch mit Befriedigung davon Kenntnis, dass das VBS die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen will. Der Bundesrat hat nämlich in seiner Begründung festgehalten, dass das VBS die bestehenden Möglichkeiten konsequent nutzen wird und bereit ist, Richtlinien und Verordnungen zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Diesen Punkt hat das VBS bereits umgesetzt. Im Februar 2023 hat das VBS eine Beschaffungsstrategie mit detaillierten Vergaberichtlinien geschaffen. Es will damit die neue Vergabekultur im Departement fördern. Entsprechend sind der Bundesrat und das VBS weiterhin der Auffassung, dass die Rechtsgrundlagen genügen und keine weiteren Anpassungen nötig sind.

Ihre Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates und betrachtet das Motionsanliegen damit als erfüllt. Es besteht folglich keine Notwendigkeit, die Rechtsgrundlagen anzupassen oder neue zu schaffen.

Die Kommission beantragt daher die Ablehnung der Motion.