Germann Hannes · Ständerat · 2023-06-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Der Kommissionssprecher, Kollege Hefti, hat die wesentlichen Punkte ausgeführt. Wir haben nun seit dem[NB]1.[NB]Januar die Möglichkeit, dass diese Massnahme eben auch ergriffen wird.
Von Kollege Engler haben wir jetzt Beispiele von Menschen gehört, bei denen ich selbstverständlich auch nicht möchte, dass sie gehen müssen. Denn das, was im Titel dieser parlamentarischen Initiative steht, darin sind wir uns einig, darf nicht der Grund sein. Man hat nun aber 2019 diese Gesetzesänderung beschlossen. Seither können die kantonalen und die kommunalen Migrationsbehörden die Niederlassungsbewilligung einer Person, die eben dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist, widerrufen. Nun, ich denke, das ist auch gut so. Es muss auch ein gewisser Druck da sein, sein Auskommen selber zu sichern. Da, so meine ich, ist es nicht angebracht, jetzt schon wieder eine Gesetzesänderung anzustreben.
Es geht bei der ganzen Sache eigentlich darum, dass sich der vorhandene Integrationsanspruch die Waage hält mit der Verschärfung der Sozialhilfebestimmungen. Sie wissen es, ich bin Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Wenn Leute hierbleiben, die sich ihr Einkommen eben nicht sichern können, sind am Schluss die Gemeinden die Leidtragenden. Es sei immerhin darauf verwiesen, dass die Sozialhilfekosten in den letzten Jahren angestiegen sind und weiter ansteigen werden. Da geht es nicht, dass die Leute auch im Fall von störenden, wirklich gravierenden Fällen trotzdem hierbleiben können.
Die Rechtslage schliesst die Pönalisierung eines unverschuldeten Sozialhilfebezugs eigentlich aus. Darum ist es eben wichtig, dass auch eine Verhältnismässigkeitsprüfung berücksichtigt werden muss. Die Kommissionsmehrheit verweist zu Recht darauf, dass sich die Praxis hier in diesen vier Jahren in die richtige Richtung entwickelt hat. Ich teile die Einschätzung der Kommissionsmehrheit, dass zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich kein Handlungsbedarf besteht. Das Gericht kann jederzeit einen Fall überprüfen und, wenn es einen Fehlentscheid gab, diesen auch entsprechend rückgängig machen. Das muss reichen.
Aber jetzt bitte ich Sie doch, nicht schon nach vier Jahren, in denen das Recht nun gilt, wieder eine Kehrtwende zu machen, sondern hier bei dieser Version zu bleiben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.