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Müller Damian · Ständerat · 2023-06-12

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-12

Wortprotokoll

Gemäss heutiger Praxis werden Erwerbstätige im Zweifelsfall als Angestellte klassifiziert. Das betrifft Unternehmensmodelle von internationalen Firmen genauso wie jene von Schweizer Start-ups. Aber auch Ärztinnen und Psychologen, Kuriere oder Taxifahrer sind betroffen. Die parlamentarische Initiative Grossen Jürg verlangt, Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts um einen Absatz 3 zu ergänzen. Dieser sieht vor, dass zur Unterscheidung von Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos sowie allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt werden.

Der Bundesrat hat am 27. Oktober 2021, nach Einreichung der parlamentarischen Initiative, den Bericht "Digitalisierung - Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)" veröffentlicht. Darin heisst es: "Die Auswertungen zeigen, dass hinsichtlich der Optionen in Bezug auf den Erwerbsstatus die Optionen 'Wahlfreiheit' oder 'Parteivereinbarung' für die meisten Erwerbstätigen keine adäquate Form der Flexibilisierung wären. Die Plattformbetreiber könnten tendenziell durchsetzen, dass sich die Erwerbstätigen als Selbstständigerwerbende anmelden müssten. Die Tendenz, Risiken und Sozialabgaben auf den Dienstleister abzuwälzen, würde verstärkt. Zudem wären individuelle Statusentscheide oder Parteivereinbarungen mit dem Versicherungsobligatorium, welches wesentlich vom Erwerbsstatus abhängt, nicht vereinbar und würden die rechtsgleiche Behandlung gleichartiger Tätigkeiten infrage stellen. Auch die Schaffung eines dritten Erwerbsstatus mit dem einzigen Kriterium, dass die Tätigkeit für ein Plattformunternehmen erbracht wird, [...] wäre schwierig durchzusetzen. Zudem würde eine spezifische Behandlung der Plattformwirtschaft in Bezug auf die Statusfestlegung das Gleichbehandlungsgebot verletzen."

Wenn man die Gesamtsituation anschaut, sprechen wir hier zudem nicht von einem Riesenproblem. Gesamtschweizerisch gab es im Jahr 2021 bei 49[NB]734 Anträgen in 3897 Fällen eine Ablehnung; die Abweisungsquote beträgt also 7,8 Prozent. Diese Zahl ist stabil, und insgesamt bietet das aktuelle Recht genügend Flexibilität. Die flexible AHV ist ein[NB]Schlüssel[NB]zum[NB]wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz. Unnötige gesetzgeberische Anpassungen schaffen nur neue Unsicherheiten.

Die Kommission hat sich an einer früheren Sitzung eingehend mit diesem Thema befasst. Sie beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und diese parlamentarische Initiative abzulehnen.