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Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-06-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-12

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Arslan verlangt die Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab dem 16. Altersjahr, mit der Begründung, dass das politische Engagement junger Menschen markant gestiegen sei, auch vor dem Erreichen des heutigen Mündigkeitsalters. Das lasse sich bei der Diskussion über Sachthemen, aber auch an erhöhten Aktivitäten der Jugendparlamente feststellen. Zudem bringe es die demografische Veränderung mit sich, dass die Zahl der Stimmberechtigten über 50 Jahre immer höher werde, was zu einer Verzerrung der politischen Entscheide führen könne. Beispiele für eine erhöhte Aktivität junger Menschen und vor allem für eine stärkere Betroffenheit junger Generationen seien die Altersvorsorge, der Umwelt- und Klimabereich, die Energiepolitik sowie aussenpolitische Weichenstellungen. Mit der Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechtsalters 16 könnten sie an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und auch unterzeichnen.

In der Begründung wird auch auf Österreich verwiesen, das das Wahlalter 16 bereits vor rund zehn Jahren eingeführt habe, und zwar mit gutem Erfolg und positiven Erfahrungen. Ebenso habe der Kanton Glarus bereits 2007 das Stimm- und Wahlrecht für 16- und 17-Jährige eingeführt, was zu einer Verjüngung der Landsgemeinde geführt habe.

Nun zum Stand der Arbeiten: Ich verzichte darauf, die ganze Geschichte herzuleiten, Kollege Marchesi hat das getan. Die Kommission ist vor allem aufgrund der Vernehmlassung mit 14 zu 11 Stimmen zum Schluss gekommen, dass diese Initiative abzuschreiben sei. Von 25 teilnehmenden Kantonen - der Kanton Zürich hat auf eine Vernehmlassung verzichtet - haben sich 15 gegen die Einführung eines Stimm- und Wahlrechtsalters von 16 Jahren ausgesprochen, 7 Kantone dafür, 3 weder dafür noch dagegen. Von den politischen Parteien sprechen sich die FDP-Liberalen, die Mitte und die SVP gegen den Entwurf aus, während die SP, die Grünen und Ensemble à Gauche ihm zustimmen. Die GLP hat keine Vernehmlassungsantwort gegeben.

Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Trennung des politischen und des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters abzulehnen sei und dass es nicht sinnvoll sei, die Altersschwelle für das aktive und für das passive Wahlrecht zu trennen. In [PAGE 1247] Anbetracht der Vernehmlassung erachtet die Mehrheit der Kommission ihren erneuten Antrag - ich verweise noch einmal auf die Herleitung der Geschichte durch Herrn Kollege Marchesi - nicht als eine Missachtung des Willens des Nationalrates, sondern eben als eine Beachtung des Vernehmlassungsergebnisses. Die Minderheit bekräftigt ihre Haltung damit, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung nicht als Argument dafür herbeigezogen werden dürften, diese Initiative abzuschreiben.

Die Kommission hat aber auch Kenntnis genommen von einer umfangreichen Untersuchung des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA), die die Beteiligung der Jahrgänge zwischen 16 und 18 Jahren im Kanton Glarus, wo das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 seit 2007 eben gilt, abgeklärt hat. Diese Umfrage habe gemäss ZDA gezeigt, dass die Beteiligung auf unterdurchschnittliche Werte komme und dass die Wahrscheinlichkeit, dass diese Jugendlichen am politischen Leben teilnehmen, daher kleiner als bei älteren Stimmberechtigten sei. Die Kommission hat aber auch Kenntnis genommen davon, dass in insgesamt dreizehn Kantonen das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 jeweils abgelehnt worden ist, und zwar - wenn wir uns richtig erinnern - immer das passive und das aktive Wahlrecht, im Gegensatz zu dieser parlamentarischen Initiative, welche bloss das aktive Wahl- und Stimmrecht für 16-Jährige fordert. In neun Kantonen ist die Frage noch offen.

Die Kommission ist auch der Auffassung, der Verweis auf andere Staaten sei etwas zwiespältig und eher ein schwaches Argument. Die Wahlen in all diesen Ländern erfolgten nach einem anderen System, in dem eben relativ undifferenziert zwischen Regierung und Opposition zu[NB]entscheiden[NB]sei[NB]und[NB]in[NB]dem[NB]Sachabstimmungen kaum je vorkämen. Deshalb sei der internationale Vergleich eben nicht relevant.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 14 zu 11 Stimmen, diese parlamentarische Initiative abzuschreiben.