Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-07
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Der Ordnungsantrag Stähelin hat der Kommission nicht vorgelegen. Die Kommission hat jedoch auch diskutiert, wie die Initiativen mit der Vorbereitung der Botschaft durch den Bundesrat betreffend die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zusammenspielen. Nachdem ich die Diskussion mitverfolgt habe, würde ich persönlich Ihnen den Antrag stellen, dem Ordnungsantrag nicht zu folgen. Dies sowohl aus formellen wie auch aus materiellen Gründen.
Die formellen Gründe ergeben sich aus dem Geschäftsverkehrsgesetz. Wir haben hier eine Befristung gemäss Artikel 21octies GVG, die zwar den Ständerat betrifft, wenn er bei der Behandlung einer Standesinitiative Erstrat ist. Aber immerhin zeigt diese auf, dass doch eine gewisse Fristsetzung für die Behandlung der Standesinitiativen vorgesehen ist und dass hier eine beschleunigte Behandlung geschehen soll. Die Initiativen, die heute zur Behandlung anstehen, sind in den Jahren 1997 und 1998 eingereicht worden. Das ist doch schon eine gewisse Zeit her, und ich glaube, wir sind es den Kantonen schuldig, diese Initiativen nunmehr zu behandeln.
Zusätzlich sieht Artikel 12 Absatz 2 GVG vor, dass das Einverständnis des einen Rates eingeholt werden muss, wenn der andere Rat die Behandlung des Geschäftes um länger als ein Jahr hinausschiebt. Weil nach Auskünften der zuständigen Stellen im Departement die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit grosser Wahrscheinlichkeit erst Anfang 2001 vorgelegt wird, müsste noch das Einverständnis des Nationalrates eingeholt werden, wenn wir die Behandlung aufschieben wollten, was mir auch nicht unbedingt angezeigt erscheint. Ich glaube deshalb, dass aus formellen Gründen die Behandlung heute stattfinden sollte.
Zu den materiellen Gründen: Ihre Kommission war sich bewusst, dass sie hier ein Frage diskutiert, die auch im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes angegangen wird. Sie war jedoch der Meinung, dass sie auch die Aufgabe hat, dem Bundesrat einen gewissen Fingerzeig zu geben bzw. zu sagen, wie die Kommission in dieser Frage denkt - und dann, nach gewalteter Diskussion, auch der Rat -, weil dieser Gedankenaustausch auch schon in die Revisionsarbeiten und in die Botschaft einfliessen kann.
Von daher gesehen bin ich persönlich auch aus materiellen Überlegungen der Meinung, dass eine Behandlung heute angezeigt ist.