Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-06-13
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-13
Wortprotokoll
Ich erinnere an den turbulenten und knappen Entscheid vom letzten Montag: Zuerst hatten wir den Stichentscheid des Präsidenten, dann beschlossen wir mit einer Stimme Differenz Rückkommen, und schlussendlich haben wir das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen, um eine Kommissionsinitiative für einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Angesichts des sehr engen zeitlichen Fahrplans hat die Kommission bereits gestern erneut eine Sitzung abgehalten. Der Fahrplan zeigte auf, dass wir die Botschaft zum Gegenentwurf bis Ende August formuliert haben müssten, um Anfang September eine auf vier Wochen verkürzte Vernehmlassung zu eröffnen. Nach Auswertung der Konsultation und erneuter Beschlussfassung in der SGK-N würde auch die Konsultation beim Bundesrat mit kurzer Frist angesetzt. Zusätzliche Sitzungen der Kommission sowie auch für die Verwaltung sehr kurze Zeiträume für die Erarbeitung der Gesetzesvorlage und der Botschaft wären Teil dieses Fahrplans.
Der SGK-N lagen gestern drei Anträge auf Kommissionsinitiativen vor. Zwei Anträge waren als offene und wenig konkretisierte Vorschläge für eine Schuldenbremse formuliert. Einer davon wollte im Falle des gefährdeten Gleichgewichtes einfach automatisch den Bundesbeitrag an die AHV erhöhen, bis allenfalls weitere Massnahmen beschlossen wären. Der andere Vorschlag sah eine Regelung mit verschiedenen Handlungsoptionen vor. Doch auch dieser war sehr offen formuliert. Lediglich in der Begründung erwähnte er mögliche Ansatzpunkte oder einen Mix an Massnahmen in Bezug auf die Anzahl Beitragsjahre, die Lebenserwartung, höhere Nettolohnbeiträge oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und ausgabenseitige Massnahmen durch die Erhöhung des Rentenalters. Einzig Rentenkürzungen hat niemand vorgesehen. Ein dritter Vorschlag sah, wie das vom Nationalrat angenommene Postulat Humbel 22.4430, als zentrales Element ein Lebensarbeitszeitmodell mit einer bestimmten Anzahl an Beitragsjahren vor.
In der Fragerunde und Diskussion in der Kommission wurden folgende Punkte angesprochen und kurz diskutiert: Es gibt zum einen nach wie vor die Überzeugung, dass ein genereller Finanzierungsbedarf gegeben ist, dass aber primär der Bundesanteil erhöht werden sollte und nicht das Rentenalter. Es wurde diskutiert und gefragt, wie ein Massnahmenmix beim offenen Modell aussehen könnte. Es wurde wiederum gefragt, ob der Interventionsmechanismus, wie er in der Vorlage Altersvorsorge 2020 bestanden hatte, aufgenommen werden könnte. Eingebracht wurde auch ein Lebensarbeitszeitmodell. Dort wurden vor allem die Anzahl Beitragsjahre, die Auswirkungen auf die Teilzeitarbeit, hohe Schwellenwerte, wenn das Mindesteinkommen nicht[NB]erreicht[NB]würde,[NB]und[NB]auch[NB]die[NB]Frage[NB]der Rentenhöhe diskutiert.
In der Diskussion wurde aber auch klar, dass die Komplexität der Ausgestaltung des Modells Lebensarbeitszeit sehr gross ist. Auch die Tatsache, dass die AHV eine Volksversicherung ist und auch Nichterwerbstätige versichert sind und Beiträge leisten, macht dieses Modell nicht ganz einfach. Mehrfach wurde auch auf die knappen Fristen hingewiesen und darauf, dass der Auftrag, das Lebensarbeitszeitmodell zu vertiefen, mit dem Postulat Humbel zwar gegeben sei, solche Arbeiten aber auch Zeit brauchten und dass dieser Bericht bis 2024 vorliegen sollte.
Insgesamt zeigte sich ein sehr grosser Klärungsbedarf. Das ist auch keine Neuigkeit, sondern war der Kommission schon vorher bewusst. Es wurde auch noch einmal vorgebracht, dass ja auch der Bundesrat an der Arbeit sei. Er hat den Auftrag der Räte erhalten, bis 2026 eine neue Vorlage auszuarbeiten.
Die Kommission hat in der Ausmehrung mit 12 zu 2 Stimmen bei 12 Enthaltungen dem Modell Lebensarbeitszeit den Vorrang gegeben. Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission aber wiederum festgehalten, dass sie der Volksinitiative keinen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen möchte. Sie hat auch an ihren übrigen Beschlüssen festgehalten.
Ich möchte Sie daher bitten, im Sinne der Kommissionsmehrheit zu entscheiden.