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Mettler Melanie · Nationalrat · 2023-06-13

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-13

Wortprotokoll

Nachdem der Rat letzte Woche mit einem knappen Resultat einen Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit angenommen hatte, hätten wir Gelegenheit gehabt, einen Handlungsimpuls zur Überwindung der politischen Blockaden einzubauen. So ein Handlungsimpuls ist im Grundsatz nichts Neues, diesen gibt es sogar heute schon im Gesetz. Auch bei der Altersvorsorge 2020 war ein solcher Interventionsmechanismus vorgesehen und von den Räten fertig formuliert und verhandelt worden.

In dieser Session hätte sich die Mehrheit wohl darauf einigen können, diesen Handlungsimpuls in Anlehnung an den Artikel in der Altersvorsorge 2020 zu konkretisieren und zu verstärken. Aber für die zweite Stufe, nämlich für die Einigung auf konkrete Massnahmen zur Finanzierung der Babyboomer-Renten, gehen die Vorstellungen heute noch zu weit auseinander, und die Entscheidungsgrundlagen fehlen. Leider haben sich die Blöcke wenig kompromissbereit gezeigt. Vielleicht muss ich akzeptieren, dass das im Wahljahr eine politische Realität ist. Ich persönlich finde es schade, dass wir nicht mehr Mut zum Kompromiss zeigen. Vielleicht fehlt noch der Handlungsdruck, weil man gefühlt ja noch Zeit hat und das Messer nicht am Hals hat.

Das sieht die grünliberale Fraktion anders. Es gilt, für die Folgen der demografischen Entwicklung Verantwortung zu übernehmen. Es ist einfach eine Tatsache, dass die jährlichen Neueintritte in die AHV zwischen 2015 und 2030 um die Hälfte steigen - von knapp 40[NB]000 auf 60[NB]000 -, dann aber bis 2035 wieder um die Hälfte sinken, auf knapp 40[NB]000. Das ist einfach erklärbar. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer gehen bis 2030 in Pension, das ist der Peak. Danach folgen rund 30 geburtenschwache Jahrgänge, und die Anzahl der Neupensionierten pro Jahr sinkt wieder.

Damit steigt der Umfang der Renten, die die AHV auszahlt, von heute 47 Milliarden Franken bis ins Jahr 2032 auf 62 Milliarden Franken pro Jahr. Das Niveau steigt aber nicht im selben Mass, weil eben auch die Neueintritte rasch weniger werden. Je nach Wirtschaftsentwicklung und Lebenserwartung beträgt die Diskrepanz zwischen dem Finanzierungsbedarf der Babyboomer-Renten und den Lohnbeiträgen der geburtenschwachen Jahrgänge bis 2050 etwa 100 Milliarden Franken. Das heisst, der Generationenvertrag gerät für die Finanzierung der Babyboomer-Renten temporär aus der Balance. Damit ist es unser aller Aufgabe als Volksvertreterinnen und -vertreter, frühzeitig zu reagieren und die Fragen zu beantworten: Wer soll diese Kosten tragen? Was ist eine faire und gerechte Verteilung zwischen Anspruchsgruppen und Generationen?

Wir sehen in der Schweiz zwar einen sozialen Ausgleich vor, aber keinen Ausgleich zwischen den Generationen. Als Grünliberale streben wir die Generationengerechtigkeit an, nicht nur im Erhalt der Lebensgrundlagen, sondern auch in der Altersvorsorge. Es gibt keinen moralischen Grund, warum jemand möglichst lange arbeiten soll, aber auch keinen, warum jemand kürzer arbeiten soll, obschon wir länger leben. Die Erwerbsarbeit kann ein guter Weg sein, auch im höheren Alter eine Rolle und eine Aufgabe in der Gesellschaft zu haben. Und es gibt eben durchaus eine finanzielle Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen.

Wir halten deshalb an unserer Position fest, wie wir sie bereits letzte Woche in der Detailberatung begründet haben. Wir unterstützen die Minderheit Sauter und lehnen die Volksinitiative ab. Auch den neuen, über das Wochenende entstandenen Kommissionsminderheitsantrag für einen neuen Gegenvorschlag unterstützen wir nicht. Die Idee eines Lebensarbeitszeitmodells erachten wir selbstverständlich als äusserst spannend und deshalb sehr prüfenswert. Letzten Monat haben wir deshalb zusammen mit der Ratsmehrheit auch das Postulat Humbel unterstützt, das der Verwaltung den Auftrag gibt, die Entscheidungsgrundlagen für ein Lebensarbeitszeitmodell auszuarbeiten. Aber ohne Entscheidungsgrundlagen sollten wir nicht legiferieren. Wir brauchen die Entscheidungsgrundlagen, damit wir die Folgen unserer Gesetzgebung abschätzen und politisch abwägen können. Wir sollten mit der nötigen Ernsthaftigkeit unsere Verantwortung wahrnehmen und auf solider Entscheidungsbasis Mut zur Lösung zeigen.