Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-13
Wortprotokoll
Ich nehme gerne im Namen des Bundesrates Stellung zu diesem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative. Wir sprechen hier in erster Linie über Biodiversität, aber eigentlich geht es, wie die Diskussion gezeigt hat, um eine Güterabwägung zwischen den Zielen von mindestens vier sehr bedeutenden Politikbereichen, die natürlich hochkomplex ist. Denn eigentlich möchten wir die Ziele aller vier Politikbereiche ungeschmälert erfüllt wissen. Es sind dies neben der Biodiversität als erstem Politikbereich zweitens der Klimaschutz, drittens die Lebensmittelproduktion und viertens die Energieproduktion. Ich wage jetzt hier zu sagen, dass wir die Ziele aller Bereiche ungeschmälert verwirklichen würden, wenn wir das könnten. Das ist aber nur in einer theoretischen Welt möglich, die es so nicht gibt, weil die Flächenkonkurrenz halt nun besteht.
Ich wage es, für mich persönlich eine Rangordnung zu erstellen, auch wenn das vielleicht etwas delikat ist. Für mich kommt die Lebensmittelproduktion als Ursprung unseres Lebens überhaupt, die Sicherung unserer Lebensgrundlage, an erster Stelle. Sie kommt gerade in der Diskussion um die Biodiversität an erster Stelle, weil wir im Rahmen der Lebensmittelproduktion, im Rahmen der Agrargesetzgebung, hier schon sehr viel machen. Was man [PAGE 585] immer wieder sagen muss: 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind Biodiversitätsförderflächen, mit denen die Biodiversität bereits sehr stark gefördert wird. Dabei haben wir noch gar nicht von den Alpweiden oder von den unproduktiven Gebieten gesprochen, die sich über den[NB]Alpweiden[NB]befinden[NB]und[NB]wo[NB]wir[NB]auch[NB]eine sehr hohe Biodiversität haben.
An zweiter Stelle kommt für mich die Energieproduktion. Denn mit der Sicherung von genügend Stromproduktionsanlagen - das hatten wir im Mantelerlass - sichern wir auch den Klimaschutz. Ich habe es jetzt schon mehrfach gesagt: Nur wenn es uns gelingt, den nötigen Strom zu produzieren, werden wir auch die Ziele der Netto-null-Strategie 2050, wie sie jetzt dann wahrscheinlich das Volk am kommenden Sonntag bejaht, erfüllen.
Mit genügend Energie haben wir auch das dritte Ziel, wenn ich dem so sagen darf, den Klimaschutz, eigentlich weitestgehend erreicht.
Schliesslich ist es natürlich weiterhin wichtig, auch der Biodiversität Rechnung zu tragen.
Es wurde richtig gesagt: Wir prüften im Rahmen der Arbeiten in der Kommission einmal, wie es mit den Zielen von Kunming und Montreal aussieht. Ich kann die Zahlen aufgrund des entsprechenden Berichtes, der der Kommission vorlag, nochmals bestätigen. Ich bin auch dem BAFU dankbar, dass die Mitarbeiter das aufgelistet und sauber dargestellt haben. Heute beläuft sich der Umfang der Schutzfläche und der Gebiete, die für die Biodiversität ausgewiesen sind, auf 23 Prozent der Landesfläche. Wenn wir, wie es der Kommissionssprecher, Herr Ständerat Rieder, gesagt hat, die weiteren in Aussicht stehenden Erweiterungen dazurechnen, wird es bis 2023 eine Fläche von 28 Prozent sein. Das Übereinkommen von Kunming-Montreal sagt zusätzlich, dass die Länder 30 Prozent erreichen sollten. Es ist aber ein Richtwert. Das heisst nicht einfach: Wir messen dann in jedem Land. Es kommt natürlich auch auf die Qualität an. Auch hier ist bereits etwas erfüllt.
Warum mache ich diese Auflistung? Wenn die Biodiversitäts-Initiative angenommen wird, dann kann die Güterabwägung nicht mehr vorgenommen werden. Wem die vier Ziele - man kann ja die Reihenfolge je nach politischer Auffassung auch unterschiedlich machen - wichtig sind, der müsste eigentlich die Initiative klar ablehnen. Es wurde heute einfach nie darüber gesprochen - ich verstehe, dass man vor allem über den indirekten Gegenvorschlag spricht -, aber vergegenwärtigen Sie sich, dass die Initiative verlangt, "der Kerngehalt der Schutzwerte" sei "ungeschmälert zu erhalten". Ein ungeschmälerter Erhalt heisst, dass es keine Güterabwägung mehr gibt. Wenn die Initiative durchkommt, werden wir in all den betroffenen und den erweiterten Gebieten keine Abwägung zur Lebensmittelproduktion oder zur Energieproduktion mehr machen können. Das müssen wir einfach im Auge behalten.
Deshalb ist es für den Bundesrat das vordringlichste Ziel, dass die Initiative abgelehnt wird. Der Text der Initiative kommt relativ harmlos und leichtfüssig daher. Wer ist schon gegen den Schutz unseres Gebiets? Wer ist schon gegen Artenvielfalt? Man kann eigentlich nicht dagegen sein. Deshalb erachte ich den Abstimmungskampf zur Initiative nicht schon im Voraus als gewonnen. Das möchte ich sagen.
Ich meine deshalb, dass man der Initiative etwas entgegenstellen muss. Für den Bundesrat ist es dieser Gegenvorschlag: ein Gegenvorschlag, der eine Zunahme der Biodiversität zulässt, aber in einem verhältnismässigen Rahmen. Lassen Sie mich das Ganze einordnen: Es gibt die Initiative, die aus meiner Sicht sehr extrem ist. Es gibt den Gegenvorschlag des Bundesrates, der aus meiner Optik nicht so einschränkend ist, wie er teilweise dargestellt wurde. Der Nationalrat hat ihn leider verschärft. Der Nationalrat hat ihn mit dem Ausweisen zusätzlicher Gebiete klar in Richtung des Anliegens der Initiative verschärft. Ich meine, dass dieser Gegenvorschlag - als Angebot an die Initianten, damit sie die Initiative zurückziehen - nach einem Eintretensbeschluss durchaus so modifiziert werden könnte, dass er auch den verschiedenen Bedürfnissen und den Werten, die ich am Anfang genannt habe, Rechnung trägt.
Wir haben jetzt so lange über den Mantelerlass diskutiert. Für mich ist klar, dass die Energieproduktion sichergestellt werden muss - egal, welche Variante bei der Biodiversität gewählt wird. Der indirekte Gegenvorschlag kann das tun, indem er klar sagt, dass es Gebiete gibt, in denen die Energieproduktion vorgeht; im Energiegesetz wurde das jetzt gemacht. Daneben dürfte es andere Gebiete geben, in denen der Schutz vorgeht.
Zur Landwirtschaft: Der indirekte Gegenvorschlag ist umsetzbar, ohne dass zusätzliche Schutzflächen ausgeschieden werden müssen; dafür würde ich in der Umsetzung wirklich auch Hand bieten. Ich habe es gesagt: Bei 19 Prozent Ökoausgleichsflächen in der Landwirtschaft können mit Blick auf die sichere Lebensmittelproduktion nicht noch zusätzliche Schutzflächen ausgeschieden werden. Bei der Vernetzung hingegen können Verstärkungen zugunsten der Biodiversität gemacht werden, ohne dass es zusätzliche Flächen kostet. Damit bin ich einverstanden, und ich glaube, das könnte man in der Umsetzung so machen.
Jawohl, der Bundesrat hat von der ökologischen Infrastruktur gesprochen. Ich zumindest würde mich nicht dagegen wehren - und meine Kolleginnen und Kollegen im Gremium bestimmt auch nicht -, wenn man diesen Begriff aus dem Gesetz nimmt, wie das Herr Ständerat Stark vorgeschlagen hat; er zielt tatsächlich auf eine Ausweitung der Flächen ab, man kann ihn fast nicht anders interpretieren. Dafür würde man entsprechend die Vernetzung hervorheben.
Was für mich im Moment im Gesetz fehlt, das habe ich schon vor der Kommissionssitzung verschiedentlich gesagt: Als Gefährderin der Biodiversität wird oft die Landwirtschaft genannt. Aber die grösste Gefährdung der Biodiversität entsteht durch endgültig versiegelte Flächen, das heisst durch Beton. Das ist die grösste Gefährdung. Deshalb liegt die grösste Gefährdung der Biodiversität in den Städten und Agglomerationen. Bei der Landwirtschaft ist es einfach selbstverständlich. Aber weshalb diskutieren wir nicht einmal, dass auch in den Gebieten von Städten und Agglomerationen ein bestimmter Anteil der Flächen Ökoflächen entsprechen muss? Weshalb sieht man nicht auch einmal in den Städten vor, dass die Brachen oder die grünen Flächen nicht mehr zu spritzen sind, sondern dass dort auch eine gewisse Biodiversitätsanforderung gilt? Da kann man relativ viel für die Biodiversität machen, und das wäre eine zusätzliche Chance in diesem indirekten Gegenvorschlag. Dann kann man in diesem indirekten Gegenvorschlag auch sicherstellen, dazu würde ich Hand bieten, dass man die Kompetenzordnung bei Bund, Kantonen und Gemeinden so belässt, wie sie ist.
Deshalb bitte ich Sie - und zwar in erster Linie, um diese Initiative zu verhindern -, auf die Vorlage einzutreten. Es bleibt Ihnen unbenommen, diesen Gegenvorschlag dann nach Belieben neu zu strukturieren, das Konzept habe ich Ihnen jetzt mehr oder weniger dargelegt. Das ist die Position des Bundesrates. Es braucht wirklich ganz gute Gründe, um die Initiative zu bekämpfen, wenn sie, ich sage jetzt, nackt vors Volk kommt. Ich erinnere an die Zweitwohnungs-Initiative, als ganz viele - ich gehörte dazu - relativ grosse Augen gemacht haben, als sie plötzlich angenommen wurde, und zwar mit doch schwerwiegenden Einschränkungen, wie sie heute im Gesetz sind.
Falls Sie doch nicht eintreten, das möchte ich jetzt auch noch sagen, würde ich meinen, dass ein Gegenprojekt, ein Postulat, machbar wäre; ich habe es jetzt vorhin gehört, und Frau Ständerätin Z'graggen hat es mir schnell gezeigt. Dieses würde den Bundesrat beauftragen, entsprechende Massnahmen dann nicht über einen indirekten Gegenvorschlag aufzugleisen, sondern so, wie ich es jetzt skizziert habe. Es wäre natürlich etwas abgeschwächt: Es wäre in einem Bericht[NB]darzustellen,[NB]was machbar wäre, aber es wäre sicher ein Projekt.
Ich bitte Sie hier namens des Bundesrates, einzutreten. Falls Sie nicht eintreten, würde ich diesem Postulat sicher auf förderliche Weise begegnen, wenn es darum geht, es dem Bundesrat vorzulegen.