Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-13
Wortprotokoll
Es wurde auch hier bereits vom Motionär, Herrn Ständerat Wicki, angetönt, weshalb der Bundesrat die Motion ablehnt. Tatsächlich ist es so: Das wichtigste Argument ist, dass wir keine Finanzierungsgrundlage haben, weil die Mittel aus dem NAF klar für Infrastrukturen reserviert sind. Ich möchte Sie namens des Bundesrates deshalb bitten, daran festzuhalten.
Ich glaube, wir können hier die grundsätzlichen Kosten für die städtebauliche Planung schon Gemeinden, Städten und Kantonen überlassen, wenn dann anschliessend der Bund Beiträge von 30 bis 50 Prozent, im letzten Agglomerationsprogramm bis maximal 45 Prozent, an die Kosten für Verkehrsinfrastrukturen leistet. Mitfinanziert werden dabei natürlich auch die Kosten für die Projektierung und beispielsweise auch Landumlegungskosten und die nötigen Massnahmen für den Umweltschutz. Die Kostenanerkennung wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeweitet, einfach nicht auf die Planung; das ist so.
Wir haben natürlich nicht unbeschränkt Mittel. Immerhin wurden in die Agglomerationsprogramme der ersten drei Generationen 4,5 Milliarden Franken investiert. Jetzt wird Ihnen ein weiteres Paket von 1,5 Milliarden Franken unterbreitet, mit konkreten Massnahmen und Infrastrukturen, die gebaut werden sollen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, das nicht auszuweiten und entsprechend die Motion abzulehnen.