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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2023-06-13

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13

Wortprotokoll

Dass sich die Biodiversität in der Schweiz heute nicht in einem guten Zustand befindet, dass sie sich anhaltend verschlechtert und dass Handlungsbedarf besteht, ist klar. Ich glaube, das wurde jetzt auch in allen Voten - sowohl von der Seite, die Nichteintreten beantragt, als auch von der Seite, die Eintreten beantragt - als Fakt angenommen. Die Frage ist einfach: Bringt der vorliegende Gegenvorschlag des Bundesrates bzw. des Nationalrates hier eine Lösung, bringt er Fortschritte?

Ich beurteile die heute bestehenden rechtlichen Grundlagen für einen effizienten, umfassenden Biotop- und Artenschutz, für den Landschaftsschutz insgesamt als gut. Die Grundlagen, wir kennen sie, umfassen das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, die Verordnungen zu den Bundesinventaren nach Artikel 5 NHG, Moorlandschaftsverordnungen, Biotopverordnungen, kantonale Rechtsgrundlagen - jeder Kanton hat noch ein eigenes Natur- und Heimatschutzgesetz -, aber auch viele Bestimmungen zu Natur- und Landschaftsschutz, zu Artenschutz in Rechtserlassen anderer Fachbereiche wie in der Raumplanung, in der Waldgesetzgebung, in der Landwirtschaft und im Gewässerschutz. Wir haben viele ergänzende Planungen und Strategien wie das Landschaftskonzept Schweiz oder die Strategie Biodiversität Schweiz mit ihrem Aktionsplan, und wir haben Rote Listen, die den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzes unterstützen. Zudem ist die Konzeption Ökologische Infrastruktur sowohl auf eidgenössischer Ebene als auch auf kantonaler Ebene mindestens teilweise bereits vorliegend oder befindet sich bereits in Umsetzung.

Was wichtig ist, ist der Vollzug dieser Gesetzgebungen, und was auch wichtig wäre, wären Vorgaben zur Qualität der bestehenden Flächen und eben die Vernetzung dieser Lebensräume. Wenn Sie im Internet kurz recherchieren, werden Sie zudem sehen, dass viele Gemeinden, Städte und Kantone weitere Konzepte zur Stärkung und Förderung der Biodiversität haben. Es ist so, dass das Bewusstsein wirklich vorhanden ist, dass wir etwas tun müssen.

Trotz dieser umfangreichen rechtlichen Grundlagen gibt es aber den wissenschaftlichen Befund einer schwindenden Artenvielfalt in Teilgebieten der Schweiz. Ich möchte auch noch betonen: Es ist nicht überall, über die ganze Schweiz hinweg, gleich. Wir haben ganz unterschiedliche Ausgangslagen. Das grosse Problem sind die Vollzugsdefizite auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Die Vollzugs- und Umsetzungsprobleme zeigen sich beim Schutz der national bedeutenden Objekte. Es geht hier um die rechtliche Sicherung, um den Erhalt der Qualität. Sie zeigen sich aber auch bei den regional und lokal bedeutenden Schutzobjekten. Es ist natürlich so, dass die Kantone in den Richtplänen regionale und teilweise auch kommunale Schutzobjekte aufnehmen. Wir haben auch bei den Eingriffen in geschützte oder schützenswerte Lebensräume, bei den entsprechend notwendigen Ersatzmassnahmen, beim ökologischen Ausgleich und bei der Artenförderung grosse Probleme und Defizite im Vollzug.

Diese Vollzugsdefizite hat auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zum Schutz der Biodiversität gezeigt. Einen ähnlichen Bericht, ein bisschen in einem anderen Bereich, hatten wir zur Umsetzung des Grundwasserschutzes. Auch hier bestehen Vollzugsdefizite. Ein weiteres Problem besteht darin, dass beim Vollzug bei Weitem nicht genügende finanzielle und personelle Mittel bei Bund und Kantonen vorhanden sind. Wir haben zudem - das haben wir jetzt deutlich gehört - eine sich weiter verschärfende Konkurrenz um die erforderlichen Flächen, sei es aus Sicht der Landwirtschaft, sei es aus Sicht der Klimapolitik, sei es aus Sicht der Energiepolitik oder eben der Biodiversitätspolitik.

Die Eintretensvoten in Bezug auf den Gegenvorschlag haben gezeigt, und ich sage das jetzt in Dialekt: "Die Sach isch verchachlet." Diese Sache ist auf einem schlechten Pfad. Der vorliegende Gegenvorschlag wird von vielen wichtigen und grossen Interessengruppen als inakzeptabel angesehen. Er geht für sie viel zu weit, und für andere geht er viel zu wenig weit. Wir können doch in der Schweiz keine Gesetzgebung machen, bei der wir so gegensätzliche Interessen haben, die aufeinanderprallen. Wir können uns doch nicht derart gegeneinander ausspielen.

Ich stelle auch fest, dass die zuständige Kommission, die UREK-S, ein bisschen unwillig ist, kein Feuer hat und die Arbeit nicht tun will oder nicht tun kann, weil es eben sehr schwierig ist, dies über die ganze Schweiz hinweg zu regeln. Es ist sehr schwierig, diese individuellen Lösungen zu finden.

Was schwer wiegt bei diesem Gegenvorschlag, ist, dass das föderale System nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der vorliegende Gegenvorschlag überträgt dem Bundesrat die Kompetenz, Kern- und Vernetzungsgebiete usw. zu definieren. Das führt doch logischerweise zu einer Einschränkung der Kompetenzen der Kantone. Als Regierungsrätin des Kantons Uri hätte ich mich vehement dagegen gewehrt und protestiert, dass der Bund dem Kanton Uri vorschreiben kann, welche Biotope oder Schutzgebiete welcher Kategorie angehören sollen und wie sie auszuscheiden sind. Hier habe ich schon ein Problem mit der Haltung der Kantone. Ich meine, wenn ich jetzt den Richtplan des Kantons Uri anschaue, dessen Ausarbeitung ich ja dazumal geleitet und geführt habe, dann weisen wir die Schutzgebiete aus, wir weisen die Biotope aus. Die Kantone haben die Aufgabe, das zu machen. Ich verstehe hier die Kantone nicht, höchstens dahin gehend, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern, ihren Landwirten sagen: "Wisst ihr, was? Wir würden es schon nicht machen, aber der Bund will es, wir müssen es tun." Das heisst - das ist jetzt eine Unterstellung -, man will vor Ort die Verantwortung nicht übernehmen, um der Landwirtschaft, den Verbänden zu sagen: "Es geht jetzt so, wir müssen darüber diskutieren." Es ist einfach, sich hinter dem Bund zu verstecken. Aber das geht doch nicht, es ist doch unser kantonales Gebiet.

Ich bin überzeugt: Wenn wir eine Stärkung der Biodiversität erreichen wollen, brauchen wir nicht zwingend eine gesetzliche Anpassung, die über die ganze Schweiz gestülpt wird, sondern entschlossenes und gleichzeitig konsensuales Handeln mit den Akteuren vor Ort und den Willen, die Gesetzgebung zu vollziehen. Sie haben Herrn Ständerat Stark gehört, der ausgeführt hat, wie gut das im Kanton Thurgau gemacht wird. Wenn vor Ort der Wille der Regierungen da ist, das zu tun, dann geht das auch. Vergessen Sie nicht, das möchte ich auch noch betonen: Es ist nicht eine Sache der Land- oder der Gebirgskantone. Es ist insbesondere auch eine grosse Aufgabe in den Städten.

Ich kann Ihnen sagen: Ohne die Einbindung der Grundeigentümer, der Korporationen, der Landwirtschaft und auch der Umweltverbände wäre es in meiner Tätigkeit als Verantwortliche für den Natur- und Landschaftsschutz und die Raumplanung nie möglich gewesen, die Projekte, die wir in[NB]Uri[NB]gemacht[NB]haben - Umsetzung von Wildheuflächen, Renaturierungen, Revitalisierungen von Bachläufen, Reussdelta usw. -, umzusetzen. Glauben Sie, ich hätte zur Korporation Uri oder zur Korporation Ursen, die die Grundbesitzer der grössten Flächen, praktisch der gesamten Landschaft im Kanton sind, gehen und ihnen sagen können, was sie zu tun haben? Die haben seit Jahrhunderten für diese Regionen geschaut. Das heisst, die Kantone müssen vor Ort ihre Arbeit machen.

Nicht zu vergessen: Ich habe auch oft Zusammenstösse gehabt mit der Landwirtschaft, das gebe ich zu. Aber wir können Biodiversität ohne die Bauern nicht machen. Es geht nicht. Wir brauchen ihr Know-how, wir brauchen ihre Maschinen, und wir brauchen ihren Willen. Wir können keine Biodiversitätsflächen pflegen, ohne dass die Landwirtschaft uns hilft. Hier frage ich mich schon: Wo ist hier der Stolz der Kantone und Gemeinden, Herr über ihre eigenen Gebiete zu sein und das zu machen, was zu machen ist und was auch in der Verfassung vorgeschrieben ist?

Ich sage: Trotz all dem guten Willen, trotz dem Handlungsbedarf und gerade weil wir die Grundlagen haben, können wir mit diesem Vorschlag nicht weiterkutschieren. Es braucht einen anderen Weg. Es bedarf einer sorgfältigen Überlegung und eines ausgewogenen Ansatzes, der die [PAGE 584] Zusammenarbeit aller relevanten Akteure vor Ort und den Vollzug stärkt, und dies im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung. Deshalb habe ich ein Postulat eingereicht. Ein Postulat ist es nicht nur deshalb, weil eine Motion durch beide Räte müsste, sondern weil wir es hier im Ständerat machen können. Es ist ein Postulat, das den Bundesrat auffordert, gemeinsam mit den Kantonen und anderen Akteuren verbindliche Vereinbarungen oder ein Memorandum of Understanding mit den Kantonen oder was auch immer - ich lasse das relativ offen - zur Stärkung des Schutzes der Biodiversität und zum korrekten Vollzug der anstehenden Aufgaben zu erarbeiten. So können wir rasch reagieren.

Wissen Sie, wie lange es geht, bis wir die Richtpläne angepasst haben? Wenn wir jetzt an einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen arbeiten können, kommen wir rasch vorwärts. Gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung können die Kantone Verträge miteinander abschliessen, und der Bund kann mitwirken. Eine solche Vereinbarung[NB]müsste die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen, den Schutz und Ausbau der Biodiversität gewährleisten, ein Augenmerk auf die Vernetzung von diesen Lebensräumen und auf die Siedlungsgebiete legen und das Subsidiaritätsprinzip anwenden. Man könnte auch die lokale Bevölkerung, die Zivilgesellschaft, NGO usw. mit einbeziehen.

Statt uns auf gesetzlicher Ebene zu zerstreiten, ohne ein konkretes Ziel zu erreichen, sollten wir hier besser konkret arbeiten. Ich glaube, wir wären in der Umsetzung schneller. Das ist zielführender, und man hat die Verantwortung vor Ort. Das Einbringen aller Akteure wäre möglich. Es ist und wäre, sofern der Bundesrat hier Entgegenkommen signalisiert, ein zwar informeller, aber indirekter und glaubwürdigerer Gegenvorschlag, um die Ziele zu erreichen.