Gafner Andreas · Nationalrat · 2023-06-13
Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-13
Wortprotokoll
Mit dieser Motion verlange ich ein Meldeverfahren für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis von natürlichen Produkten. Im Gegensatz zu Deutschland und Frankreich existiert dies in der Schweiz bisher nicht. Das hemmt die Weiterentwicklung dieser Produkte, die dazu beitragen, dass weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen.
Warum soll diese Motion angenommen werden? Quer durch alle Parteien fand das Anliegen Unterstützung, weil es wichtig ist, das Potenzial von natürlichen Stoffen zur Bekämpfung von Krankheiten im Pflanzenbau zu nutzen. Genau diese Zielsetzung ist wichtig. Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates ist nämlich nicht alles in Butter. Im Gegenteil, die Unternehmen in dieser Branche leiden, die Produzenten, Hersteller, Vermarkter und schlussendlich auch die Konsumenten.
Das Verfahren in der Schweiz ist ein Zulassungsverfahren und bedingt daher analog zu den chemisch-synthetischen Produkten einen enormen Aufwand. Die Konkurrenz im Ausland hat Vorteile, weil sie von einem Meldeverfahren profitieren kann. Die entsprechende Liste in Deutschland umfasst über 250 Produkte.
Ein Beispiel ist Knoblauchpaste zur Gewürzzubereitung für die Gastronomie, die Sie im Lebensmittelhandel kaufen und folglich auch konsumieren können. Das gleiche Produkt hat als reiner Extrakt, also gepresste Knoblauchzehen, auch eine repellente Wirkung gegen Schadinsekten im Pflanzenbau. Eine Firma in der Schweiz beantragte im August 2020 beim BLW eine Zulassung dieses Extraktes als Grundstoff. Die Antwort war nach der Prüfung ablehnend. Die Empfehlung war, für Knoblauchextrakte eine Bewilligung als Pflanzenschutzmittel zu beantragen. Aus bekannten Gründen hat die betroffene Firma darauf verzichtet. Somit kann das Produkt zwar im Humankonsum eingesetzt werden, aber eine Anwendung auf Pflanzen ist nicht möglich.
Lebensmittel aus dem Ausland, z.[NB]B. aus Frankreich, welche mit solchen naturnahen Pflanzenstärkungsprodukten produziert wurden, können problemlos importiert werden. Warum sollen die Unternehmer in der Schweiz diese Produkte nicht auch einsetzen können? Wollen die Behörden, dass auf chemisch-synthetische Produkte ausgewichen wird? Dies wäre ein grosser Widerspruch zu den aktuellen Bemühungen hin zu einer ökologisch vertretbaren Lebensmittelproduktion. [PAGE 1274]
Diese Situation führt zu Umgehungen: Den natürlichen Produkten wird ein Dünger beigemischt und sie werden als Blattdünger eingesetzt, weil die Behörden neu zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren einsetzen, im BLV für Pflanzenschutzmittel und im BLW für Düngemittel. Somit sind viele solche Produkte im Umlauf, welche aber formell als Blattdünger zugelassen sind. Weder den Produzenten noch den Herstellern ist somit geholfen. Beide bewegen sich in einer Art Grauzone. Diese Situation führt auch zu einer Benachteiligung der Landwirtschaft: Landwirte, die sich bemühen, solche natürlichen Pflanzenstärkungsmittel einzusetzen, sind gegenüber den Landwirten in unseren Nachbarländern benachteiligt.
Leider sind in der Vergangenheit nur kleine Schritte nach vorne gemacht worden. Gemäss meinem Kenntnisstand ist eine Vielzahl an Gesuchdossiers teilweise seit mehreren Jahren hängig. Deshalb wollen wir vorwärtsschauen und Nägel mit Köpfen machen. Es ist Zeit, dass Bewegung in dieses Dossier kommt und dass die Schweizer Landwirtschaft gleich lange Spiesse erhält wie jene im benachbarten Ausland.
Daher bitte ich Sie im Interesse eines nachhaltigen Pflanzenbaus: Stimmen Sie meiner Motion zu.