Lexipedia

Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-06-13

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-13

Wortprotokoll

Die Preisbekanntgabeverordnung datiert aus dem Jahr 1978, also aus einer Zeit ohne Internet, ohne Smartphones, ohne QR-Codes, ohne digitale Preisvergleichsmöglichkeiten. Die Motion verlangt eine Vereinfachung der rigiden Regeln in der Preisbekanntgabeverordnung, damit der Selbstvergleich insbesondere bei Saisonware wie Bekleidung, Schuhen, Sportartikeln zeitlich uneingeschränkt praktiziert werden kann, sofern die Ware unmittelbar vorher während mindestens vier Wochen tatsächlich zum höheren Preis angeboten wurde.

Die Bestimmungen zur Angabe von Preisreduktionen sind aus der Zeit gefallen. Sie verursachen nicht nur grossen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und die Vollzugsorgane in den Kantonen, sie werden auch den Kundenbedürfnissen nicht mehr gerecht. Die Regelungen wurden ursprünglich als Inflationsbekämpfungsmassnahme eingeführt und sollen die Konsumentinnen und Konsumenten vor Irreführung schützen. Das sind hehre Ziele; sie haben mit den heutigen Realitäten im Detailhandel, mit den veränderten Kundenbedürfnissen, mit den hochvolatilen Märkten und mit dem grossen Warenumschlag jedoch nichts mehr zu tun. Dass die Regeln bei ihrer Einführung vor 45 Jahren einmal sinnvoll gewesen sein mögen, bedeutet nicht, dass sie nicht angepasst werden müssten. Aus diesem Grund ist es nicht verständlich, dass der Bundesrat sowohl in seiner Stellungnahme zur Motion wie schon im Bericht in Erfüllung des Postulates Lombardi 18.3237, "Prüfung einer Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe", auf dem Status quo beharrt.

Eine solche Vereinfachung würde zu einem Regulierungs- und Bürokratieabbau im besten Sinne führen, der nicht nur den Detailhändlern, sondern auch der Kundschaft und der Umwelt zugutekäme. Dem Detailhandel käme eine Vereinfachung des Selbstvergleichs dahin gehend zugute, dass nicht mehr so viele personelle Ressourcen bei der Umetikettierung gebunden wären. Der Kundschaft käme die Vereinfachung ebenfalls entgegen, weil durch die heutigen starren Regelungen mit der vorgeschriebenen Neuetikettierung und dem Wegfall des Vergleichspreises die Preistransparenz verloren geht. So können die Kundinnen und Kunden die Abschreibungskette nämlich nicht nachvollziehen. Für die Umwelt wirkt sich die Vereinfachung positiv aus, weil Waren den Weg zur Kundschaft finden und nicht am Schluss zu Billigstpreisen in Entwicklungsländer exportiert werden oder gar auf einer Müllhalde landen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu unterstützen: für weniger Bürokratie und für den Abbau von Überregulierung im Detailhandel, zugunsten von Preistransparenz für die Kundschaft und für den Umweltschutz. Es ist also eine klassische Win-win-win-Situation.