Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2023-06-13

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-13

Wortprotokoll

Leider teile ich die Haltung des Mehrheitssprechers nicht. Das werde ich erläutern: Selbstverständlich ist es sinnvoll und auch nötig, dass wir die Normen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr vereinheitlichen. Es ist auch richtig, dass die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) die Fahrzeugzulassungen im grenzüberschreitenden Verkehr vornimmt und dass die nationalen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Bewilligungen der ERA für den Betrieb in der Schweiz übernommen werden können. Das ist absolut ein Fortschritt, den es zu unterstützen gilt.

Das darf aber nicht dazu führen, dass wir ein wichtiges Recht, welches wir im Behindertengleichstellungsgesetz verankert haben, aushebeln. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht nämlich vor, dass die Autonomie von Menschen mit Behinderung im ÖV gewährleistet sein muss. Dies ist mit den EU-Normen leider nicht immer der Fall. Das zeigt sich teilweise in der Gutheissung der Beschwerde von Inclusion Handicap bezüglich Dosto-Züge durch das Bundesgericht.

Vielleicht mögen Sie sich noch erinnern: Dieses Verbandsbeschwerderecht im Behindertengleichstellungsgesetz wurde den Organisationen eingeräumt, weil man eben auf eine weitergehende Kontrollinstanz verzichtet hat. Ohne dieses zusätzliche Recht würde die entsprechende Voraussetzung nicht geschaffen, dass man das Behindertengleichstellungsgesetz auch durchsetzen kann.

Wir schlagen deshalb nicht eine Lösung vor, die nicht eurokompatibel wäre, sondern wir möchten, dass das Bundesamt für Verkehr in einer Vorphase den Swiss Finish prüfen[NB]müsste und dass es eine Verfügung erlassen müsste, die die Behindertenorganisationen allenfalls anfechten könnten, bevor das europäische Verfahren zum Zuge kommt. Das wird so auch in anderen Bereichen gemacht. Es gilt auch zu vermerken, dass eben nicht nur die internationalen Züge, sondern nach der Gesetzgebung auch nationale Züge diesen neuen Bestimmungen unterliegen könnten. Das würde dazu führen, dass auch Züge, die nur in der Schweiz fahren, nicht den Swiss Finish nach Behindertengleichstellungsgesetz erfahren würden. Deshalb bin ich klar der Meinung, dass man[NB]diese[NB]zusätzliche Sicherung für die Durchsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in dieses Recht aufnehmen müsste.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.