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Graf Maya · Ständerat · 2023-06-13

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-06-13

Wortprotokoll

Ich erlaube mir als Copräsidentin von Inclusion Handicap - somit ist auch meine Interessenbindung offengelegt -, noch kurz Stellung zu nehmen. Sie wurden von Inclusion Handicap ja auch angeschrieben. Inclusion Handicap vertritt als Dachorganisation die Behindertenorganisationen der Schweiz. Dieser Verband hat sich bereits bei der Vernehmlassung sehr kritisch in Bezug auf das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände, das mit dieser Vorgabe akut gefährdet ist, geäussert.

Damit Sie verstehen, warum es so wichtig ist, dass wir das Behindertengleichstellungsgesetz hier sorgfältig umsetzen, möchte ich Sie daran erinnern, dass 2023 die zwanzigjährige Frist zur Umsetzung der Massnahmen im Bereich der Behindertengleichstellung, welche im Behindertengleichstellungsgesetz definiert sind, abläuft. Wir müssten dieses Jahr die Forderung nach Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Verkehr umgesetzt haben. Das ist aber leider nicht der Fall, Sie können es im Bericht des Bundesrates zum Postulat Reynard 20.3874 nachlesen: 541 von 1800 Bahnhöfen oder Eisenbahnhaltestellen sind immer noch nicht behindertengerecht umgebaut worden. Das sind jetzt nur die Haltestellen, heute sprechen wir aber auch von den Zügen, die fahren: Menschen mit Behinderung soll ein autonomes Einsteigen und Aussteigen ermöglicht werden.

Ich bitte Sie aus diesem Grund, der Minderheit Stöckli zu folgen und mit diesem Antrag eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Das ist sehr wichtig. Die Lösung mit diesem Swiss Finish sollte möglich sein. Mit der zusätzlichen Überprüfung durch das BAV in Bezug auf das Schweizer Behindertengleichstellungsrecht würde dieses im Schweizer Eisenbahngesetz verankert, und eine Verfügung wäre dann auch anfechtbar.

Ich möchte gerne noch dem Mehrheitssprecher, Herrn Wicki, antworten. Sie haben gesagt, es sei kein Problem, die Beschwerde könne einfach auf europäischer Ebene eingereicht werden. Das wäre indes ein sehr grosses Problem. Es[NB]müsste[NB]nämlich jeweils im Namen einer betroffenen Person eine Beschwerde eingereicht werden, was gar nicht so einfach ist. Der Zugang zur Justiz ist für die Schweiz erschwert, und die Betroffenen können selbstverständlich ja auch nicht so viel Zeit und Energie aufwenden, um hier den ganzen Weg an ein höheres Gericht in der EU zu gehen. In der Schweiz können Verbände das tun. Das ist wichtig, weil es nicht um Einzelne geht, sondern um eine ganz grosse Personengruppe in der Schweiz; wir sprechen hier von Hunderttausenden, wir sprechen von auch älteren Personen, die gehbehindert sind und die davon profitieren, dass ein [PAGE 589] autonomes Benutzen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere unserer Eisenbahn, gewährleistet ist.

Aus diesem Grunde möchte ich Sie wirklich darum bitten - auch im Namen dieser Organisation bzw. der betroffenen Menschen, die sich mittlerweile seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass sie den ÖV endlich überall alleine benützen können -, dass wir diese Schwelle nicht einbauen, sondern sie abbauen. So werden wir wenigstens dem Zweitrat die Möglichkeit geben, diesen Artikel hier noch einmal anzuschauen und eine sinnvolle Lösung für den Swiss Finish zu finden.