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Reichmuth Othmar · Ständerat · 2023-06-13

Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13

Wortprotokoll

Die beste Energie ist die, die wir gar nicht verbrauchen. Im Zusammenhang mit der Debatte über Energieeffizienz hat sich diese Erkenntnis etabliert. Bei der Verwendung von kohlenstoffhaltigen Produkten ist das offensichtlich noch nicht der Fall. Dies ist zumindest mein Fazit, wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat lese.

Mehr Recycling, die Kreislaufwirtschaft stärken und dann halt das CO2, das anfällt, abscheiden und speichern - das ist der Weg, den der Bundesrat uns aufzeigt. Das würde heissen, dass alle Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen jährlich rund 4,5 Millionen Tonnen CO2 ausscheiden und einlagern müssten, wenn wir heute die Netto-null-Vorgabe erfüllen wollten. Bezahlen - es handelt sich um eine teure Technologie - würde es die Allgemeinheit über Gebühren, zum Beispiel die Privathaushalte über die Sackgebühr beim Hauskehricht. Da ist es nicht von Belang, wenn einzelne Personen oder Branchen sich anstrengen und kohlenstoffhaltige Produkte vermeiden. Sie alle bleiben über die Schlussentsorgung in den Kosten eingebunden. Da ist keine Verursachergerechtigkeit vorhanden, da besteht auch kein Anreiz zur Vermeidung. Doch genau das ist aus meiner Sicht falsch, weshalb ich dies korrigieren möchte.

Die Gebühren am Anfang zu erheben, dort, wo die kohlenstoffhaltigen Produkte eingesetzt werden, wäre ein zukunftsgerichteter Weg. Das Prinzip kennen wir bestens, wir wenden es bei den elektronischen Geräten schon seit Jahren mit sehr grossem Erfolg an. Mir ist sehr wohl bewusst, dass das ein Paradigmenwechsel wäre und entsprechend sorgsam angegangen werden müsste. Deshalb will ich ja auch mit einem Postulat die verschiedenen Fragen geklärt haben, um erst dann darauf basierend die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die vom Nationalrat abgelehnte Motion Gysin Greta 21.3217, "Vorgezogener Recyclingbeitrag oder vorgezogene Entsorgungsgebühr auf allen Kunststoffen", liess eben noch zu viele Fragen offen und wollte gleich eine Gesetzesanpassung, weshalb es wohl zur Ablehnung kam.

Dieses Postulat bringt also nicht nur einen zusätzlichen Bericht zu dieser Thematik, wie es der Bundesrat festhält, sondern die Klärung der Fragen muss dann auch Folgendes aufzeigen: Hat eine vorgezogene Kohlenstoff-Entsorgungsgebühr erstens das Potenzial für eine Lenkungswirkung, die zu einem verminderten Gebrauch von Kunststoffprodukten führt? Zweitens geht es um die Frage, ob eine solche Gebühr verursachergerecht ausgestaltet werden kann. Drittens geht es darum, wie hoch die vorgezogene Gebühr überhaupt sein müsste, um die Abscheidung und Einlagerung finanzieren zu können.

Es gibt also gute Gründe, diese Fragen anzugehen. Das tun Sie, wenn Sie dem Postulat zustimmen.