Müller Leo · Nationalrat · 2023-06-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-14
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir die Vorbemerkung: Die nochmalige Rückweisung dieser Vorlage an die Kommission, nachdem die Kommission sie ein erstes Mal beraten hatte, hat sich gelohnt. Wir haben jetzt eine Vorlage, die mehrheitsfähig sein dürfte.
Ich nehme nun im Namen der Mitte-Fraktion zu den vier Minderheitsanträgen im Block 1 wie folgt Stellung: Die Mitte-Fraktion befürwortet den vollständigen Systemwechsel, d.[NB]h., dass die selbstbewohnten Erstwohnungen und die selbstgenutzten Zweitwohnungen dem Systemwechsel unterstellt werden. Es gibt mehrere Gründe, weshalb mit dieser Konsequenz ans Werk gegangen werden soll. Würde der Eigenmietwert nämlich nur bei den Erstwohnungen abgeschafft, bei den selbstgenutzten Zweitwohnungen aber nicht, würde sich die Frage der Verfassungsmässigkeit stellen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass eine Aufspaltung dieses Systemwechsels verfassungswidrig wäre. Deshalb ist konsequent vorzugehen. Zudem ist festzuhalten, dass die Steuerausfälle bei den Zweitwohnungen nur etwa 6 Prozent der gesamten Steuerausfälle erzeugen werden, d.[NB]h. also, 94 Prozent der Steuerausfälle fallen bei den Erstwohnungen an. Ein weiterer Grund: Beim konsequenten Systemwechsel ist die Missbrauchsgefahr gebannt. Andernfalls würde die Möglichkeit bestehen, dass Hypothekarkredite von den Erstwohnungen auf die Zweitwohnungen verlegt würden und dort die Schuldzinsen abgezogen werden könnten. Wenn der Systemwechsel konsequent gemacht wird, ist dieses Missbrauchspotenzial gebannt. In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 21 DBG der Mehrheit zu folgen.
Ich bitte Sie, bei Artikel 21 DBG ebenfalls der Mehrheit zu folgen; hier geht es um den konsequenten Systemwechsel. Es gibt heute einen Eigenmietwert, der besteuert wird, und es gibt Abzüge, die vorgenommen werden können. Wenn wir den Eigenmietwert abschaffen, sind auch die Abzüge abzuschaffen, und das mit derselben Konsequenz. Es können jetzt nur noch die denkmalpflegerischen Arbeiten abgezogen werden. Würde man der Minderheit Schneeberger folgen, würde die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage in Richtung Abgrund befördert. Wer die Minderheit Schneeberger unterstützt, gefährdet diese Vorlage hochgradig. Deshalb ist auch hier der Mehrheit zu folgen.
Bei den Artikeln 33 ff. DBG, die auf der Fahne aufgeführt sind, empfiehlt die Mitte-Fraktion unbedingt, der Mehrheit zu folgen. Der Ersterwerberabzug ist zuzulassen. Es ist ein verfassungsmässiger Auftrag, auch Wohneigentumsförderung zu betreiben, und dazu ist der Ersterwerberabzug ein ideales Instrument. Es hilft, dass junge Familien und Personen ins Wohneigentum einsteigen können, und deshalb ist dieser Abzug so wichtig.
Dann komme ich noch zum vierten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit Hess Erich: Dieser Mietzinsabzug ist nicht zuzulassen. Wir wollen den Systemwechsel jetzt konsequent vollziehen, daher braucht es diesen Mietzinsabzug nicht. Dieser wäre im Rahmen des ganzen Gefüges nicht systemtreu. Deshalb ist auch hier der Mehrheit zu folgen.
Wenn Sie hier überall der Mehrheit folgen, dann verabschieden Sie eine gute Vorlage, die auch in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig sein könnte. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.