Müller Leo · Nationalrat · 2023-06-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-14
Wortprotokoll
Wir sind bei den Schuldzinsabzügen, bei Artikel 33 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion, bei dieser Bestimmung der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge I (Bendahan), II (Burgherr) und III (Glättli) sowie den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen.
Hier geht es um die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen. Der Ständerat hat vorgeschlagen, private Schuldzinsen im Umfang von 70 Prozent der nach den Artikeln 20, 20a und 21 DBG steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug zuzulassen. Unsere vorberatende Kommission, zumindest deren Mehrheit, beantragt Ihnen dagegen, diesen Abzug auf 40 Prozent zu reduzieren.
Wir haben in der Kommission intensiv darüber diskutiert, welcher Prozentsatz der richtige ist. Es ist auch so, dass eine Abgrenzung zwischen Schulden für Immobilien und Schulden für Mobilien oder Wertschriften kaum möglich ist. Es ist schwierig, zu überprüfen, ob zum Beispiel jemand eine Hypothek von 100[NB]000 Franken aufgenommen hat, um eine Renovation seines Wohnhauses vorzunehmen, oder ob er die 100[NB]000 Franken auf seinem Grundstück aufgenommen hat, um Wertschriften zu kaufen. Ein anderes Beispiel: Jemand will sein Wohnhaus renovieren und hält Wertschriftenanlagen. Dürfte er für die Finanzierung eine Hypothek aufnehmen und seine Wertschriften belassen, oder müsste er seine Wertschriften verkaufen und dieses Geld für die Renovation einsetzen? Anhand dieser Beispiele sehen Sie also, wie schwierig es ist, eine Abgrenzung vorzunehmen.
Wie gesagt, wir haben in der Kommission intensiv um Lösungen gerungen. Hierzu das Wichtigste: Wir von der Mitte-Fraktion befürworten es, dass wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen. Der Ständerat soll bei diesem Punkt nochmals weiterdenken und daran weiterarbeiten. Es wäre allenfalls ja auch möglich, dass z.[NB]B. die Schuldzinsen im Verhältnis zu den Aktiven aufgeteilt würden. Das könnte allenfalls ein Lösungsansatz sein, vielleicht gibt es auch weitere. Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, dann schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat, worauf dieser, wie gesagt, hier weiterdenken und weiterarbeiten kann; so viel dazu.
Wir befinden uns zwar in Block 2, doch uns liegen noch zwei Einzelanträge zum Inkrafttreten vor. Zum einen haben wir den Einzelantrag Bertschy, der obsolet wird, weil die Minderheit Schneeberger unterlegen ist. Zum andern haben wir den Minderheitsantrag Ryser, demzufolge der Bundesrat diese Vorlage erst in Kraft setzen darf, wenn der Zins bei 3 Prozent liegt. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Wir wollen jetzt den Systemwechsel, wir wollen diese Vorlage, und diese Vorlage soll dann in Kraft gesetzt werden.
Besten Dank, wenn Sie hier überall die Mehrheit unterstützen.