Badran Jacqueline · Nationalrat · 2023-06-14
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-14
Wortprotokoll
Mit dem System, das hier vorliegt, gibt es eine Verstärkung der jetzt schon massiven Ungleichbehandlung zwischen Mietenden und Wohneigentümern. Das sagen wir immer. Vielleicht ist es einmal an der Zeit, zu sagen, worin diese Ungleichbehandlung sehr konkret besteht. Ein Beispiel ist die Nutzung der zweiten Säule für Wohneigentum. Ich begrüsse es, dass man das tun kann. Man kann das Geld vorbeziehen, und es unterliegt einem reduzierten Steuersatz, konkret einem Fünftel des ordentlichen Tarifs. Ein Mieter, der das Kapital bezieht, zum Beispiel statt einer Rente, versteuert es hingegen zum Volltarif. Wir reden hier von über 1,5 Milliarden Franken jährlich, die so bezogen und zu einem extrem tiefen Satz besteuert werden. Das Gleiche gilt für die Nutzung der Säule 3a für Wohneigentum. Hier geht es auch um eine Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken - Jahr für Jahr.
Dann gibt es eine Besteuerung des Eigenmietwerts, den wir hier jetzt gerade abschaffen wollen. Er ist aber derart tief und liegt derart unter dem Verkehrswert und derart unter der Marktmiete, dass das Bundesgericht schon mehrfach festgestellt hat, dass das wegen der Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist. Die Mindereinnahmen von Bund und Kantonen betragen jährlich um die 2 Milliarden Franken. Die Wohneigentümer sind aufgrund des viel zu niedrig festgelegten Eigenmietwerts jetzt schon bessergestellt. Zug zum Beispiel hat das letzte Mal im Jahr 2001 die Immobilienpreise angepasst.
Das Allerstossendste ist ja doch tatsächlich, dass sich in den letzten 17 Jahren in der Tiefzinsphase die Wohnkosten für die Eigentümer und Eigentümerinnen halbiert haben, wohingegen sie für die Mieterinnen und Mieter nur gestiegen sind, und zwar um 50 Prozent. Das sind schon gigantische Unterschiede zwischen den Mietenden und den Wohneigentümern. Jetzt sollen die Unterschiede noch verstärkt werden, mit einem Preisschild von um die 2 Milliarden Franken.
Jetzt kommt eigentlich noch etwas Schlimmeres. Jetzt werden sogar noch unterschiedliche Eigentümertypen unterschiedlich behandelt. Der kleine Eigentümer einer Wohnung kann jetzt nach der vorliegenden Bestimmung seine Schuldzinsen nicht mehr abziehen, weil ihm der Eigenmietwert gestrichen wird. Okay. Was die vermögenden Eigentümer betrifft, so reden wir hier von Leuten, die unbewegliches Vermögen im Wert von mindestens einer Million Franken haben. Sonst lohnt sich das Ganze hier in diesem Artikel gar nicht. Wie viele Menschen haben unbewegliches Vermögen im Wert von einer Million in unserem Land? Es sind ungefähr 2 Prozent. Wir reden also hier von ungefähr 2 Prozent der Menschen, die diese Bestimmung hier nutzen können. Sie können dann sagen: "Ah, ich kann mein Haus belehnen, die Hypothek ein bisschen erhöhen, die Hypotheken sind ja jetzt so schön billig" - sie waren zumindest so schön billig - "und damit kaufe ich ein paar Aktien, die wunderbar Dividenden geben. Das kann ich dann gegenrechnen und auch noch steueroptimieren." Genau das wollen Sie hier machen.
Wie kommen Sie dazu, Menschen derart ungleich zu behandeln? Ich meine, schon die ganze Vorlage ist so, aber jetzt ist es auch noch hier in diesem Artikel so. So geht das doch einfach nicht! Glauben Sie, das macht Spass nachher in einer Volksabstimmung? Und wir reden hier doch wirklich von relativ viel Geld, bei dem es nur um Steueroptimierungen und ein bisschen Umshiften geht, darum, ein bisschen Leverage zu erzielen. Wir haben ja nichts dagegen, dass einer, der eine Einliegerwohnung vermietet, die Gestehungskosten absetzen kann. Das ist ja alles in Ordnung, aber sicher nicht, um irgendwelche Hebel für Finanzgeschäfte zu haben.
Deshalb folgen Sie doch bitte der Minderheit I (Bendahan), die das wenigstens auf unbewegliches Vermögen beschränkt. Dann ist der Logik Genüge getan.