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AB 323405

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Die vorliegende Gesetzesvorlage hat eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich. Aufgenommen wurden die Arbeiten kurz nach der Abstimmung zum ersten Reformpaket, der ersten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) im Jahr 2013. Ausgebremst wurden die Arbeiten wegen der sehr kontroversen Ergebnisse der Vernehmlassung und des nachvollziehbaren Anliegens der Kantone, sich zuerst der aufwendigen Umsetzung der RPG 1 zu widmen. Nach einer ergänzenden Vernehmlassung im Sommer 2017 liess der Bundesrat dem Parlament schliesslich am 31. Oktober 2018 die Botschaft zur RPG 2 zukommen. Bekanntlich beschloss unser Rat am 3. Dezember 2019, nicht auf die Vorlage einzutreten. Hauptgründe waren die Komplexität der Vorlage sowie die Vorbehalte der Landwirtschaft und des Berggebiets, insbesondere in Bezug auf den Tourismus. In der Folge hat der Ständerat die Vorlage vereinfacht und gekürzt sowie als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)", die im September 2020 eingereicht worden war, ausgestaltet.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Landschafts-Initiative ab, begrüsst es aber, dass die RPG-2-Vorlage als indirekter Gegenvorschlag aufgegleist ist. Bei der Beurteilung der Vorlage ist zu beachten, dass das Raumplanungsgesetz mit Inkrafttreten im Jahr 1980 mittlerweile mehr als 40 Jahre alt ist. Die Schweiz hat sich in dieser Zeit stark verändert; dies dokumentieren die Bevölkerungszahlen oder auch die Zahlen zur Mobilität. Diese statistischen Daten zeigen: Die[NB]Bevölkerung[NB]wächst,[NB]die[NB]Mobilität[NB]ebenso. Diese Entwicklung hat selbstverständlich Auswirkungen auf Raum und Umwelt.

Ziel der Revision ist es, diesen Entwicklungen angemessen zu begegnen. Dazu gehört als Hauptziel, die Zersiedelung und damit den Kulturlandverlust zu stoppen. Die Diskussion, welches die grössten Treiber der Zersiedelung sind, wird zuweilen emotional geführt. Die einen monieren eine ungenügende Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet, andere machen in erster Linie die Landwirtschaft dafür verantwortlich, wobei dann primär auf das landwirtschaftliche Wohnen ausserhalb der Bauzone abgezielt wird. Hier gilt es aber zu beachten, dass sich die Verhältnisse je nach Region zum Teil stark unterscheiden. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, dass den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzone ein grösserer Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Denn die Ausgangslagen und die Bedürfnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und Bautraditionen nicht überall in der Schweiz gleich. Dem wird die Landschafts-Initiative eben gerade nicht gerecht. Wie gesagt, das Grundanliegen der Initiative wird mit der vorliegenden Reform aber [PAGE 1363] aufgenommen, und dies wird von der FDP-Liberalen Fraktion ausdrücklich begrüsst.

Die Regulierung auf Bundesebene muss sich aber in Grenzen halten. Dies ergibt sich auch direkt aus der Verfassung. Mit Artikel 75 der Bundesverfassung wird dem Bund nur die Kompetenz gegeben, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Darüber hinaus ist die Raumplanung Sache der Kantone. Es ist die Aufgabe und die Kompetenz der Kantone, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für eine geordnete Besiedelung des Landes zu sorgen.

Welches sind nun die Hauptinhalte des Gesetzentwurfes?

Da ist zum einen auf den Gebietsansatz zu verweisen. Mit einem Gebietsansatz sollen Kantone in den Richtplänen Spezialzonen ausserhalb des Baugebietes festlegen, wo nicht standortgebundene Nutzungen zulässig sind, wenn gleichzeitig Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen die raumplanerische Gesamtsituation verbessern. Der Gebietsansatz lehnt sich an den ursprünglichen Planungs- und Kompensationsansatz des Bundesrates an. Er wurde aber sowohl materiell wie auch formell vollzugsfreundlicher ausgestaltet. Er erlaubt es den Kantonen, bedürfnisgerechte und auch massgeschneiderte Lösungen gemäss den spezifischen Eigenheiten ihres Territoriums zu entwickeln. Dabei werden wir in der Detailberatung zu diskutieren haben, ob der Gebietsansatz auf die Berggebiete beschränkt werden soll oder nicht. Wir werden uns dazu später äussern. Der Gebietsansatz wird von der FDP-Liberalen Fraktion ausdrücklich begrüsst.

Zum andern wurde neu und als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative ein Stabilisierungsziel und eine Abbruchprämie für Bauten und Anlagen ausserhalb des Baugebiets aufgenommen. Mit der Aufnahme einer Abbruchprämie wird ein eigentlicher Paradigmenwechsel vollzogen. Erwünschtes Handeln im Sinne der Ziele der Raumplanung soll demgemäss nicht gesetzlich vorgeschrieben und erzwungen werden, sondern mit richtig gesetzten Ansätzen und Anreizen freiwillig erfolgen. Dieser Ansatz wird von der FDP-Liberalen Fraktion ausdrücklich begrüsst und dementsprechend auch unterstützt.

Gemäss der Vorlage soll neben Gebietsansatz, Stabilisierungsziel und Abbruchprämie auch der Vorrang der Landwirtschaft in den Landwirtschaftszonen zu einer akzentuierten Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet beitragen. Dies ist vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Faktoren - der Bevölkerungsentwicklung, der Mobilität, aber auch der wirtschaftlichen Entwicklung und des damit einhergehenden Siedlungsdruckes - eine wichtige Prämisse für den Stopp der Zersiedelung des Nichtbaugebietes. Demgegenüber wurde auf in den Vernehmlassungen kritisierte Punkte verzichtet, etwa auf die generelle Pflicht, Bauten beim Wegfall ihres bewilligten Zweckes zu bestimmen, aber auch auf Speziallandwirtschaftszonen oder auf Strafbestimmungen.

Mit diesen Grundsätzen vor Augen wird die FDP-Liberale Fraktion auf die Vorlage eintreten und über weite Strecken der Mehrheit folgen. In der Detailberatung werden wir die von uns unterstützten Minderheiten speziell beleuchten.