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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-15

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-15

Wortprotokoll

Danke, Herr Nantermod. Eigentlich haben wir hier nichts geändert, sondern lediglich den Artikel verschoben. Wir ändern in dieser Frage zu Artikel 5, die Sie hier ansprechen, das Gesetz gegenüber dem alten Recht nicht. Das bedeutet, dass nicht dauerhafte Bauten wie [PAGE 1374] Anlagen, die für eine Kiesgrube erforderlich sind, nicht der Mehrwertabschöpfung unterstehen, wenn sie zurückgebaut würden. Das war bisher so, und das bleibt auch in Zukunft so - wenn Sie es so belassen. Das hat etwas Unsicherheit verursacht. Deshalb verstehe ich Ihre Frage gut und bin froh, dass ich sie beantworten kann. Es war lediglich eine Verschiebung des Artikels, das Gesetz bleibt in dieser Frage so, wie es ist.