AB 323496
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ich darf hier die Minderheit[NB]I (Bulliard) vertreten. Bei Artikel 5 dieses Gesetzes beschäftigen wir uns mit dem Ausgleich und der Entschädigung.
Damit nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen aus der Landschaft rückgebaut werden, sieht dieses Gesetz keine Vorschrift, sondern - Herr Bundesrat Rösti hat es erwähnt - unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Anreize vor. Diese Abbruchprämien, welche die Kantone für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen bezahlen, sollen primär durch Erträge bei Ein- und Aufzonungen finanziert werden.
Absatz 2quater sieht vor, dass der Bund Beiträge an die Aufwendungen der Kantone leisten kann. Die Minderheit I (Bulliard) verlangt, dass der Bund bei der Ausrichtung dieser Beiträge die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kantone berücksichtigt. Je nach Bautätigkeit in den einzelnen Kantonen sind die Mittel, die dem Kanton für die Entschädigung zur Verfügung stehen, extrem unterschiedlich. In der Diskussion dieses Artikels wurde jedoch klar betont, dass sichergestellt werden muss, dass finanzstarke Kantone, die freiwillig auf die Mehrwertabgabe verzichten, nicht noch durch einen erhöhten Bundesbeitrag unterstützt werden und so profitieren.
Ich bitte Sie, die Minderheit I (Bulliard) zu unterstützen und damit den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der Kantone Rechnung zu tragen.