Flach Beat · Nationalrat · 2023-06-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Im zweiten Block folgen wir bei Artikel 15 Absatz 4 der Mehrheit. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Wismer Priska abzulehnen. Er will bei Einzonungen in der Nähe von Aussiedlungen eine Lockerung hinsichtlich der Emissionsgrenzen ermöglichen. Das ist ein völlig falscher Ansatz.
Bei Artikel 16a Absatz 2 bitten wir Sie, der Minderheit Munz zu folgen; bei Artikel 16a Absatz 4 bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Bei Artikel 16a Absatz 5 bitten wir Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Rüegger abzulehnen, der hinsichtlich der Tierhaltung quasi den Grundsatz für das Wohnen in unmittelbarer Nähe zu den Tieren statuieren möchte. Ich glaube, das wäre auch nicht im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens. Bei Artikel 16a Absätze 6 und 7 bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 24quater bitte ich Sie, der Minderheit Schneider Schüttel und dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 24c Absatz 3bis bitte ich Sie natürlich, der Minderheit Flach zu folgen und den Einzelantrag Graber abzulehnen, der sich ja jetzt quasi mit einem vermeintlichen Vermittlungsvorschlag als Kompromiss für Ausnahmen im Berggebiet präsentiert. Das ist er aber nicht, vor allen Dingen nicht, weil wir vorhin, im ersten Block, den Gebietsansatz mit den Berggebieten definiert haben. Das muss noch weiter definiert werden. Ich denke, der Ständerat hat da noch etwas Arbeit vor sich, um zu definieren, was wir damit meinen. Es geht [PAGE 1385] um die Flächen gemäss Artikel 4 des Landwirtschaftsgesetzes. Wenn Sie jetzt aber sagen, dass Sie im Bereich der Umnutzung von bestehenden Wohnungen einen Gebietsansatz wählen wollen, dann ist das wahrscheinlich ein anderer Ansatz. Dann, so habe ich den Eindruck, schafft man entweder ein zusätzliches Privileg für die privilegierten Gebiete, in denen der Kanton entsprechend planen und kompensieren kann, oder aber man macht es tatsächlich quasi in den Berggebieten, wo man andere Probleme hat, wie es der Antragsteller vorhin ausgeführt hat. Das ist wahrscheinlich einfach die Voraussetzung dafür, dass dann Zweitwohnungen entstehen. Ich bitte Sie, dies abzulehnen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Ich glaube wirklich, dass Sie mit der Unterstützung des Einzelantrags Graber kaum jemandem einen Gefallen tun, weder der Raumplanung noch dem Land und schon gar nicht den Leuten. 75 Prozent wohnen innerhalb der Bauzonen. Im Übrigen kann ich mein Haus innerhalb der Bauzone auch nicht im gesamten Volumen für Wohnungen umnutzen. Ich habe eine Ausnützungsziffer einzuhalten, und entsprechend kann ich nicht einfach sagen: "Ja, mit diesem Volumen mache ich jetzt noch eine Wohnung mehr."[NB]Insofern[NB]wäre[NB]das[NB]noch[NB]einmal[NB]eine Ungleichbehandlung.
Bei Artikel 24c Absatz 4 bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Hier geht es auch um die Frage, ob ich, wenn ich umbaue, renoviere, verändere usw., dann ausserhalb der Bauzone noch gewisse Kriterien einhalten muss, nicht nur die Einordnung ins Landschaftsbild. Natürlich kann ich nicht, wie das gesagt worden ist, einen Wolkenkratzer bauen. Das ist richtig. Aber innerhalb des Volumens kann ich Veränderungen vornehmen, und dann sollten auch gewisse Qualitätskriterien hinsichtlich des Erscheinungsbildes, der Einordnung in die Landschaft usw. bestehen bleiben. Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.
Ebenso bitte ich Sie, bei Artikel 24d Absatz 3 Buchstabe b der Mehrheit zu folgen. Der Einzelantrag Regazzi zielt auf die Rustici im Tessin ab. Eigentlich hat man jetzt über sicher fünfzehn Jahre hinweg eine Lösung gefunden, indem man Rustici ab einer gewissen Höhe umbauen kann. Ja, es ist in sieben Artikeln geregelt, wie man das machen muss. Aber das Resultat ist, dass erstens diese kulturell landschaftsprägenden Bauten, diese Rustici, erhalten werden und dass zweitens eben nicht neue Ferienresorts entstehen und nicht komplett umgebaut wird. Das ist landschaftsschützerisch recht gut gelungen, und deshalb, glaube ich, geht jetzt dieser Einzelantrag Regazzi sozusagen in die verkehrte Richtung. Es ist besser, wenn wir an den Instrumenten, die wir haben, weiterarbeiten.
Bei Artikel 25 Absatz 5 bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen, genau wie bei Artikel 37a Absatz 2 und Artikel 38b Absatz 3.