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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-06-15

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-15

Wortprotokoll

Die Motion des Nationalrates wurde am 28. Oktober 2021 eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, die Möglichkeiten zu prüfen, die Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge auf Arbeitnehmende auszuweiten, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind, aber die BVG-Eintrittsschwelle nicht oder nur teilweise erreichen. Der Bundesrat sollte eine entsprechende Gesetzesänderung unterbreiten. Sie sehen: Das Datum der Einreichung war der 28. Oktober 2021. Der Nationalrat hat die Motion am 8. Dezember 2021 mit 187 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr deutlich angenommen. Das war vor der BVG-Revision.

Zur Erinnerung: Die Eintrittsschwelle liegt heute im geltenden Recht bei 22[NB]050 Franken. Löhne unter diesem Wert sind nicht versichert. Wenn jemand zwei Beschäftigungen hat und an beiden Orten 20[NB]000 Franken verdient, verdient diese Person zwar 40[NB]000 Franken, ist aber nicht versichert, weil sie jeweils die 22[NB]050 Franken nicht erreicht. Das war uns bei der BVG-Revision bewusst, wir haben die Thematik auch besprochen. Der Bundesrat und das Parlament haben verschiedene Erwägungen gemacht: Senkung der Eintrittsschwelle, Senkung des Koordinationsabzugs, freiwillige Versicherung usw. Es war bei der Beratung auch ein Thema, die Löhne obligatorisch zusammenzurechnen. Um beim Beispiel mit zweimal 20[NB]000 Franken Lohn zu bleiben: Muss man die Löhne zusammenrechnen, dann sind 40[NB]000 Franken versichert.

In der Reform BVG 21 haben wir folgende Massnahmen getroffen: Wir haben die Eintrittsschwelle gesenkt, wir haben den Koordinationsabzug gesenkt, und wir haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung erweitert. Es geht nur noch darum, sicherzustellen, dass die Versicherten das auch wissen. Die Kommission hat darum entschieden, dass es hier keinen Bedarf mehr gibt. Man hat es ja erst kürzlich diskutiert. Eine Information an die Versicherten wäre erwünscht, man könnte einen Appell machen.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen, weil das Thema schon mit der Reform BVG 21 beraten worden ist.