Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2023-06-15

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Auch hier danke ich für die Möglichkeit, zu diskutieren, und für die Antwort. Ich muss es zu Beginn sagen, Herr Bundespräsident: Ich werde das Gefühl nicht los, dass der Bundesrat bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen mit angezogener Handbremse unterwegs ist. Ja, und Sie, Herr Bundespräsident, könnten diese Bremse lösen.

Gemäss dem Zweckartikel des EPDG soll das EPD die Behandlungsqualität stärken, die Patientensicherheit erhöhen und die Gesundheitskompetenz der Menschen fördern. Für die kürzlich abgelaufene Vernehmlassung hat der Bundesrat [PAGE 676] in seinem Vernehmlassungsentwurf zur Übergangsfinanzierung den Zweckartikel des EPDG so erweitert, dass die Kostendämpfung zusätzlich als Inhalt der Zielsetzung des EPD genannt wird.

Dass alle diese Ziele mit dem Patientendossier erreicht werden sollen, macht die Aufgabe nicht leichter. Es braucht ja zuerst nutzenbringende Anwendungen wie Impfpläne, Medikationspläne, elektronische Rezepte. Das sind alles Anliegen, die ich schon mehrmals erwähnt habe. Die Motion Sauter 20.3770, welche eine Verpflichtung zur Erstellung von E-Rezepten verlangt, haben wir ja in dieser Session bereits angenommen. Es braucht möglichst viele Versicherte, welche das EPD auch nutzen wollen. Dazu braucht es, Herr Bundespräsident, einen vereinfachten Aufnahmeprozess, und es braucht nutzstiftende Anwendungen, damit die Patienten diesen Schritt auch machen.

Auch auf der technischen Ebene muss die Interoperabilität garantiert sein. Die Daten sollen nur einmal erfasst werden, um dann mehrfach verwendet werden zu können.[NB]Schliesslich müssen auch alle Leistungserbringer angeschlossen werden, damit die EPD auch einen Nutzen bringen. Auf diesen Punkt möchte ich näher eingehen.

Das Parlament hat ja die Motion 19.3955 der SGK-N, "Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen", am 8. März 2021 - das ist jetzt schon zwei Jahre her - deutlich angenommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit sich alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen einer Stammgemeinschaft anschliessen müssen. Zwei Jahre nach der Annahme der Motion schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme zu meiner Interpellation, es sei zielführender, "die Verpflichtung aller Leistungserbringenden im Rahmen der umfassenden Revision des EPDG zu prüfen und anzugehen". Diese Inkraftsetzung der Teilrevision ist ja erst im Jahr 2027 oder 2028 geplant. Dann, denke ich, wird das Parlament grosszügigerweise noch eine Übergangsfrist von drei bis vielleicht fünf Jahren einfügen, um sie umzusetzen. Das heisst, die Digitalisierung schreitet bei uns sehr, sehr, sehr langsam voran. Es könnte zehn Jahre dauern, bis diese Motion umgesetzt ist. Das sind Fristen, die unseren Anforderungen eigentlich nicht gerecht werden. Es ist für mich nicht verständlich, weshalb da nicht mehr Kraft in das Geschäft investiert wird.

Vielleicht erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung, Herr Bundespräsident: Ich plädiere dafür, dass die Verpflichtung der niedergelassenen Leistungserbringer in die Vorlage zur Übergangsfinanzierung aufzunehmen wäre. Sie sind ja daran, dies zu machen, und es wäre gut, wenn es bereits in der jetzigen Phase möglich wäre. Das ist eine Forderung, die von der FDP wie auch von der SP im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht wurde. Auch die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz hat sich dieser Forderung angeschlossen, weitere Akteure ebenfalls. Ich denke, Herr Bundespräsident, das wäre ein gutes Zeichen, um zu dokumentieren, dass Ihnen das elektronische Patientendossier ein wichtiges Anliegen ist. Vielleicht müsste das Parlament dann auch noch überlegen, ob es dies nicht allenfalls im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets machen möchte, wenn keine Zeichen des Bundesrates sichtbar sind, dass er handeln will. Leider werde ich dann nicht mehr dabei sein, weil, so wie ich gehört habe, das Kostendämpfungspaket erst in der nächsten Legislatur hier im Ständerat zur Behandlung kommt. Trotzdem, Herr Bundespräsident: Lösen Sie die Handbremse!