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Germann Hannes · Ständerat · 2023-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Jetzt habe ich fast ein wenig ein schlechtes Gewissen, dass ich etwas sage, aber bei einer Interpellation hat man ja auch die Möglichkeit, dies zu tun, wenn man sich noch ein paar Gedanken machen möchte.

Wir haben in der Schweiz einen zunehmenden Bedarf an Betreuung und Pflege, der nicht alleine durch das Gesundheitswesen gedeckt werden kann. Wenn die Eltern krank sind oder das Kind körperlich behindert, übernehmen in vielen Fällen die Angehörigen selbst die Pflege. Sie reduzieren ihr Pensum im Job oder steigen komplett aus dem Beruf aus, um für die Eltern oder für die Kinder da zu sein. In dieser Situation stellen nun immer häufiger private Firmen die Angehörigen an. Dabei kassieren sie einen wesentlichen Teil der Einnahmen. Sie zahlen den angestellten Familienangehörigen eine entsprechende Entschädigung aus, die aber im Verhältnis doch ziemlich tief ist, wenn man den Zahlen glauben kann, die via Presse publiziert wurden. Beispielsweise stand im "Blick", dass die Angehörigen von einer Firma Fr.[NB]34.30 pro Stunde erhalten, was ich noch angemessen finde, aber das Unternehmen verrechnet dann der Krankenkasse oder eben auch der Gemeinde Fr. 52.60 pro Stunde weiter. Diese Differenz scheint mir doch relativ gross zu sein, sodass es sich wahrscheinlich schon lohnt, in diesem Bereich genauer hinzuschauen.

Auf jeden Fall darf es nicht sein, dass der Idealfall mit Angehörigen, die ihre Eltern oder Kinder pflegen, benutzt wird und dass die Angehörigen zu Scheinangestellten werden. Ich unterstelle das niemandem per se, aber das System bzw. das Aufkommen von solchen Anstellungen zeigt eben doch, dass wir ein Problem haben. Schon heute leisten die Angehörigen sehr viel und sind sehr stark belastet. Vor diesem Hintergrund wurden auch das entsprechende Bundesgesetz und der Aktionsplan zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen verabschiedet. Mittels passender Unterstützungs- und Entlastungsangebote soll den betreuenden und pflegenden Angehörigen ein nachhaltiges Engagement ermöglicht und Überforderungen innerhalb der Familie möglichst vermieden werden.

Etwas Mühe habe ich mit der Argumentation des Bundesrates, wenn er sagt, es bleibe ein "Anreiz bestehen, die angestammte Erwerbstätigkeit trotzdem weiterzuführen". Mit Verlaub, Herr Bundesrat: Wenn man ein behindertes Kind hat und dieses stirbt oder wenn man die Pflege einer Grossmutter oder eines Grossvaters nicht mehr wahrnehmen kann, [PAGE 679] dann besteht, so glaube ich, kein grosses Risiko, dass diese Anstellung anschliessend noch entsprechend weitergeführt wird. Wenn die Leute danach in einen Pflegeberuf wechseln, umso besser. Die Antwort des Bundesrates scheint mir hier etwas realitätsfremd zu sein.

Auch als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands muss ich Ihnen sagen, dass dieses Anstellungsmodell schon Fragen aufwirft. Die so erbrachten Pflegeleistungen verrechnen die privaten Firmen wie gesagt den Krankenkassen und den Gemeinden weiter. In einer Situation, in der das Kostenwachstum in der Pflege seit Jahren zulasten der Restfinanzierer geht, wird gerade die kommunale Ebene einmal mehr über Gebühr belastet. Leider sieht der Bundesrat hier keinen Handlungsbedarf, darum habe ich mich auch zu Wort gemeldet.

Ich finde es aber richtig und wichtig, dass die Entwicklung im Auge behalten wird, und bin froh, dass sich die Kollegen Roduit und Lorenz Hess im Nationalrat ebenfalls dieser Thematik angenommen haben. Bestimmte Fragen sollen in einem Bericht vertieft werden, das wäre sicherlich zu begrüssen. So gehe ich davon aus, Herr Bundespräsident, dass wir dann am Schluss trotzdem die Kurve kriegen, hier etwas Licht ins[NB]Dunkel[NB]bringen werden und eine Verbesserung der Situation, vor allem für die pflegenden Angehörigen, herbeiführen können.