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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-03-03

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-03

Wortprotokoll

Der Sprecher der Aussenpolitischen Kommission freut sich natürlich zunächst auch einmal auf das erste Zusammentreffen mit unserer neuen Aussenministerin hier im Ratsplenum. Er hofft, dass die effiziente Zusammenarbeit, wie wir sie bereits in der Kommission erlebt haben, auch hier im Plenum ihre Fortsetzung finden wird.

Zu den beiden Europaratsberichten: Sie können ihnen entnehmen, dass sich die Schweiz auch im letzten Jahr im Rahmen des Europarates wieder recht aktiv betätigt hat, sowohl auf Ministerebene als auch in der Parlamentarischen Versammlung. Die Aussenpolitische Kommission hat beide Berichte diskutiert und beantragt Ihnen einstimmig, davon Kenntnis zu nehmen.

Erlauben Sie mir aber noch, zwei Elemente speziell hervorzuheben:

1. Der Europarat wird grösser und grösser. Letztes Jahr wurden mit der Bundesrepublik Jugoslawien und mit Bosnien-Herzegowina das 44. und 45. Mitglied in die Institution aufgenommen; mit Monaco steht bereits das 46. Mitglied vor der Tür. Diese Entwicklung ist einerseits höchst erfreulich, zeugt sie doch vom Willen aller, insbesondere auch der neuen Staaten, die aus dem "Nachlass" der ehemaligen Sowjetunion und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien hervorgegangen sind, sich dem Europarat als paneuropäischer Organisation anzuschliessen. Andererseits bringt diese Entwicklung aber auch Probleme mit sich: organisatorische, finanzielle, aber auch sachpolitische. Wohl am meisten bekommt diese Entwicklung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu spüren; er platzt kapazitätsmässig aus allen Nähten. Rund 35 000 Klagen sind derzeit pendent. Mit einer Aufstockung des Richterbestandes ist dem Problem nicht mehr Herr zu werden. Eine grundsätzliche Reform des Gerichtshofes ist angesagt.

Ich denke, wir werden in der nächsten Session mehr zu dieser Problematik und Vorschläge zu deren Lösung hören: Es ist nämlich genau 40 Jahre her, seit die Schweiz dem Europarat beigetreten ist. Dieses Ereignis soll mit einer Festansprache des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor der Bundesversammlung speziell gewürdigt werden. Dieses Amt liegt seit 1998 in den Händen eines Schweizers - möglicherweise sogar eines ehemaligen Kollegen unseres Ständeratspräsidenten -, nämlich des Basler Völkerrechtsprofessors Luzius Wildhaber.

2. Eine Anmerkung, die übrigens auch von ranghohen Vertretern im EDA geteilt wird - wobei im EDA natürlich primär der Ministerrat ins Auge gefasst worden ist, ich aber hauptsächlich die Parlamentarische Versammlung meine -: Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist gewissermassen reformbedürftig, sondern die ganze Institution des Europarates. Jedenfalls muss ihre Funktionsweise überdacht werden. Der Europarat sollte meines Erachtens seine Aktivitäten auf weniger Bereiche konzentrieren. Der Rat befasst sich heutzutage mit viel zu vielen Dingen; die Ihnen vorliegenden Berichte widerspiegeln diese Zersplitterung der Kräfte nur in Ansätzen. Aber wenn ich z. B. die Traktandenliste der heute in Paris durchgeführten Sitzung der Rechtskommission - der auch ich angehöre - anschaue, dann kann man sich schon fragen, wie weit sich der Europarat etwa mit den Al-Kaida- und Taliban-Häftlingen auf der US-Militärbasis Guantánamo oder mit der Todesstrafe in den USA befassen soll. Ja, Kollegin Forster, Profilierungsversuche gehören offenbar auch in Strassburg zum parlamentarischen Alltag. Ich meine natürlich nicht Sie, ich habe nur Ihre Zwischenbemerkung kommentiert.

Demgegenüber ist es zu bedauern, dass es dem Europarat bis heute nicht gelungen ist, etwa zur Lösung der Zypernfrage beizutragen, der Humanität im Tschetschenienkonflikt zum Durchbruch zu verhelfen oder - was auch unser Land direkt tangiert - den gewalttätigen Antiglobalisierungsaktivismus zu entschärfen. Bei diesem Thema hat sich unsere schweizerische Delegation - unter Bezugnahme auf die Ausschreitungen von Davos, Zürich oder Bern anlässlich der World-Economic-Foren von 2001 und 2003 - besonders in Szene gesetzt.

Ich möchte mit diesen Anmerkungen, die zweifellos einen kritischen Unterton aufweisen, aber keineswegs die Notwendigkeit der Institution des Europarates infrage stellen. Auch wenn die Schweiz inzwischen die Vollmitgliedschaft in der Uno angetreten hat, ist und bleibt der Europarat das primäre aussenpolitische Mittel unseres Landes, um sich für ein Gesamteuropa einzusetzen, das in weiten Bereichen die Zusammenarbeit zwischen den alten Gründerstaaten und den neuen Ländern im Südosten und Osten unseres Kontinentes zu fördern und zu verbessern versucht. In diesem Sinne ist und bleibt der Europarat eine unverzichtbare Institution.