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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-11

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen. Das Erste wird Ihnen allen klar sein: Wir müssen in diesem Land mehr Strom produzieren, und das so rasch als möglich. Damit will ich keine Panik machen. Die Ausgangslage ist aktuell deutlich besser und sicherer als vor einem Jahr: Gasspeicher sind voll; die französischen Kernkraftwerke sind zu 60 Prozent in Betrieb, nicht wie vor einem Jahr zu 30 Prozent; wir gehen davon aus, dass LNG-Gas weiterhin verfügbar ist.

Trotz all dieser Faktoren können wir nicht von vornherein einfach sagen: Wir sind auf der sicheren Seite. Wenn sich alle Risiken kumulieren - unter anderem ein viel kälterer Winter als letztes Jahr oder eben wieder ein Ausfall gewisser Kraftwerke, auch im Ausland -, dann sind wir auf unsere Versicherung angewiesen. Diese Versicherung sind heute drei Reservekraftwerke: Birr, Cornaux und Monthey; das ist eine Wasserkraftreserve, und das sind gepoolte Notstromgruppen. Ich gehe davon aus, dass mit dieser Versicherung eine Mangellage, auf die der Bundesrat auch mit Verordnungen in der Schublade vorbereitet wäre, auch bei Knappheit verhindert werden kann.

Aber sie kann nur eine Notlösung, eine Übergangslösung sein. Wir müssen schauen, dass wir in den nächsten fünf bis zehn Jahren - ich sag das jetzt mal so - Zubauten machen können, damit wir aus diesem Risiko rauskommen. Alles Weitere werden wir ja auch weiterhin diskutieren. Dieser Mantelerlass bietet einmal die Grundlage für ein Herauskommen[NB]aus[NB]dem Risiko, sodass der Zubau rascher erfolgen kann, sodass klar ist, wo zugebaut werden kann. Das war die erste Vorbemerkung.

Ich bin Ihnen und insbesondere der Kommission dankbar dafür, dass wir hier vorwärtsgekommen sind, dass wir jetzt langsam zu den Differenzen kommen. Sie werden es aus meinen Voten heraushören können: Die Empfehlung des Bundesrates wird im Sinne eines Kompromisses, im Sinne eines möglichst baldigen Abschlusses dieses Geschäftes ausfallen.

Die zweite Vorbemerkung ist eine kurze Einordnung der gestrigen Aktualität: Den Entscheid des Stimmvolkes im Kanton Wallis gilt es zu akzeptieren, wie das bei jedem Volksentscheid gilt. Man muss aber wissen, was beschlossen wurde. Es wurde einzig das beschleunigte Bewilligungsverfahren für alpine Solaranlagen im Kanton Wallis abgelehnt. Es war nicht ein generelles Nein zu alpinen Solaranlagen, sondern nur ein Entscheid gegen dieses Verfahren. Mit diesem Mantelerlass geben Sie eine Antwort, auch eine Antwort auf die Befürchtungen einer Mehrheit der Bevölkerung im Kanton Wallis. Sie haben nämlich bereits beschlossen, dass für Solaranlagen in der Fläche und für Windanlagen - ob auf der Alp oder im Tal, spielt keine Rolle - in Zukunft im Richtplan geeignete Gebiete festgelegt werden müssen. Das steht hier nicht mehr zur Debatte. Sie haben beschlossen, dass man unterscheidet zwischen Gebieten, die sich für die Energieproduktion eignen und in denen diese Nutzung Priorität haben soll, und anderen Gebieten wie Biotopen, Fruchtfolgeflächen und schönen Landschaftsgebieten, wo das nicht der Fall sein soll. Diese Unterscheidung hatte man bei der Vorlage im Wallis nicht. Man wusste eigentlich nicht, wo dann überall gebaut werden könnte.

In diesem Sinne bin ich klar der Meinung: Wir können hier getrost auf diesem Weg fortfahren. Ob zugebaut wird, wird dann in den Kantonen über die Richtplanverfahren entschieden. Dort haben die Kantone und die Gemeinden zu Recht ihre Möglichkeiten, mit einbezogen zu werden. Es war mir wichtig, das hier einzuordnen. Nach meiner Beurteilung sind wir auf diesem Weg, auch nach dem Entscheid von gestern, richtig unterwegs; das als zweite Vorbemerkung.

Ich komme nun zur Positionierung des Bundesrates zu den Minderheits- und Mehrheitsanträgen.

Artikel 2a Absatz 1 gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, Betreiber von Wasserkraftanlagen zu verpflichten, ihre Stromproduktion unter Einhaltung der minimalen Restwassermengen gemäss Gewässerschutzgesetz befristet zu erhöhen. Beim Antrag der Mehrheit geht es hier jetzt eigentlich darum, dass man das nur in drohenden Mangellagen tut und nicht auch dann, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Wie gesagt, im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung würde ich Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wir werden diese Bestimmung nicht ohne Not anrufen, das haben wir auch letztes Jahr gezeigt, als wir wirklich einen Engpass hatten und dann im März diese Lockerung des Gewässerschutzgesetzes frühzeitig wieder zurückgenommen haben. In diesem Jahr haben wir noch gar nicht von dieser Massnahme gesprochen, weil die Situation weniger angespannt ist. Wenn wir aber die[NB]Ziele[NB]reinnehmen und diese Ziele in den nächsten Jahren einfach nicht erfüllt werden, dann wird uns das um die Ohren fliegen.

Dieser Artikel ist einfach nicht nötig. Es bringt auch zu wenig Stromproduktion, wenn wir das einfach jedes Jahr anrufen. Das kann in einem Notfall sinnvoll sein. Ich bitte Sie aber, hier der Mehrheit zuzustimmen und damit diesen Punkt dann auch abzuschliessen.

In Artikel 12 Absatz 2 geht es um die Erweiterung von Technologien durch Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen. Hier muss der Rat entscheiden, ob es das ausserhalb der Industriegebiete braucht, ob Sie da nicht auch zu stark provozieren, weil man sich raumplanerisch relativ viel vorstellen kann. Ich wäre tendenziell auch eher bei der Minderheit Munz, es ist aber letztlich nicht der entscheidende Punkt dieser Vorlage.

Dann komme ich zu Artikel 12 Absatz 2, zum Bauverbot in Biotopen von nationaler Bedeutung. Ich bitte Sie hier, dem Antrag der Mehrheit der UREK zuzustimmen und - das ist jetzt wirklich dringend und im Interesse der Produktion - den Antrag der Minderheit abzulehnen. [PAGE 1497]

Die Minderheit will, dass es auch im Bereich von Restwasserstrecken im Schutzobjekt ausgeschlossen ist zu bauen. Damit schliessen Sie dann aber wirklich sehr viel aus. Für mich ist wichtig, dass Sie noch nichts gesagt haben darüber, wie ein Bauprojekt ausfällt, wenn Sie hier der Mehrheit folgen. Die Präzisierung bedeutet nämlich keinen Einschnitt beim Naturschutz, sie ermöglicht es einzig, gewisse Projekte überhaupt anzuschauen. Wenn Sie hingegen der Minderheit folgen, dann können Projekte, die diese Restwasserstrecken betreffen, nicht einmal angeschaut werden.

Die Anforderungen an diese Projekte bleiben aber sehr hoch. Die Biotope sollen nicht zerstört werden, dafür haben wir eine gute Umweltschutzgesetzgebung, die natürlich bleibt und die gilt. Und auch die Restwassermengen müssen ausreichend bemessen sein. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können diese Projekte optimiert werden. Es kann selbstverständlich auch sein, dass ein Projekt dann nicht bewilligt werden kann - es anzuschauen, heisst nicht, dass es bereits bewilligt ist -, weil die Auswirkungen auf das Biotop doch zu gross sind oder die Energiegewinne im Verhältnis zum Eingriff zu gering sind.

Wichtig wäre mir, dass hier die Abwägung nach wie vor möglich ist und dass keine Energieproduktion von vornherein ausgeschlossen ist. Wir können schon nicht so weit gehen, nur um des Gesetzes willen Kompromisse zu machen, durch die dann viele Projekte zurückgezogen werden. Aber was ich Ihnen versichern kann: Die Umweltbehörde, das BAFU, wird hier einen prüfenden Blick darauf werfen und den Biotopschutz nicht vernachlässigen. Die Anpassungen gemäss der Mehrheit ermöglichen es lediglich, dass - nochmals - überhaupt eine Interessenabwägung stattfinden kann. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

Bei Artikel 15 Absatz 1 liegt ein Einzelantrag Wasserfallen Christian vor. Ich bitte Sie, der Minimalvergütung zuzustimmen. Wir sind der Auffassung, dass eine durch den Bundesrat festgelegte Minimalvergütung einen Richtwert darstellt, der schweizweit eine gewisse Vereinheitlichung in diesem Bereich ermöglicht. Deshalb bitte ich Sie, den Einzelantrag Wasserfallen Christian abzulehnen.

Ich komme zur Pflicht zur Nutzung der Solarenergie, das ist auch ein sehr kontrovers diskutierter Punkt: Bei der Solarenergie läuft es am besten. Im letzten Jahr wurde eine Terawattstunde zugebaut, in diesem Jahr wird wahrscheinlich mehr als eine Terawattstunde zugebaut werden. Bei diesem Thema läuft es. Ein grosser Teil der Leute, die ihr Haus sanieren oder die neu bauen, bauen Solarmodule zu. Nicht alle tun das - einige tun es aufgrund der Lage ihres Hauses vielleicht zu Recht nicht.

Sie können mit Blick auf die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage wirklich helfen, wenn Sie hier auf das Obligatorium verzichten. Der Ständerat hat hier meiner Auffassung nach einen guten Kompromiss beschlossen; er entspricht dem Antrag der Minderheit I (Vincenz). Dabei geht es eigentlich um die Fortsetzung des "Solar-Expresses". Bei einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern ist die Erstellung einer Solaranlage obligatorisch. Darunter ist die Erstellung einer Solaranlage nicht einfach freiwillig, sondern es ist den Kantonen überlassen, ob sie ein Obligatorium dafür festsetzen oder nicht.

Diese Bestimmung wird zentral dafür sein, ob die Leute der Vorlage am Schluss zustimmen können oder nicht. Obwohl ich hoffe, dass wir dieses Gesetz nach der Schlussabstimmung schlank durchbringen, müssen wir auch mit einem Referendum rechnen. Das Gesetz wird einfach sehr angreifbar, und am Schluss bekämpfen die Hauseigentümer dieses Gesetz wegen der Fassung des Nationalrates, die eigentlich nichts zur Produktion beiträgt. Wir werden nicht viel schneller sein, ob dieser Artikel nun enthalten ist oder nicht. Sommerenergie werden wir sowieso genügend haben, dieser Zubau läuft.

Ich bitte Sie daher mit einer gewissen Intensität, im Sinne der Mehrheitsfähigkeit, im Sinne eines Kompromisses hier dem Antrag der Minderheit Vincenz zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Es ist übrigens auch für die Gegner des Solarobligatoriums ein Kompromiss, wenn man sagt, ab 300 Quadratmetern gelte das Obligatorium - das wäre ja neu.

Nach meiner Auffassung hat die nationalrätliche Kommission betreffend Pflicht zur Solarproduktion auf Fahrzeugabstellplätzen für Personenwagen einen Kompromiss gefunden. Wir können uns hier dem Beschluss des Ständerates sicher annähern. Neu soll die Pflicht für neue dauerhaft installierte Fahrzeugabstellplätze im Freien ab einer Grösse von 500 Quadratmetern und für bestehende Plätze ab 1000 Quadratmetern gelten. Man hat die Flächen also verdoppelt. Ich würde sagen, dass das ein gangbarer Weg ist. Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Dann kommen die intensiv diskutierten Massnahmen zur Erreichung der Effizienzziele. Ich überlasse es hier dem Rat, zu beurteilen, was richtig ist. Persönlich würde ich den Antrag der Minderheit I (Vincenz) bevorzugen. Alle wollen im Bereich der Effizienz etwas einführen. Das ist zu begrüssen. Das erwarten die Leute auch. Wenn wir in der Landschaft bauen wollen, sollten wir auch sagen, man solle etwas einsparen. Von daher ist die Logik gegeben, egal, welche Variante Sie wählen.

Es ist einfach so: Beim Antrag der Mehrheit der Kommission ist nur die Grundversorgung, der einzelne "kleine" Konsument mit einem Bezug von unter 100[NB]000 Kilowattstunden, betroffen. Beim Antrag der Minderheit I ist auch die Industrie betroffen, alle müssen sich etwas anstrengen. Mir scheint, dass das ein gangbarer Weg ist, der sogar ohne Sanktionen vorgesehen ist. Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen. Aber auch der Antrag der Mehrheit ist natürlich ein gangbarer Weg; damit wären Sie einfach etwas weniger ambitioniert. Wenn Sie das Ganze mit Sanktionen versehen wollen, dann folgen Sie der Minderheit II (Egger Kurt). Auch das ist eine Möglichkeit, wobei ich eigentlich denke, dass man die in Kantons- und Gemeindebesitz stehenden Unternehmungen nicht zu sanktionieren braucht, wenn der Bund das in einem Gesetz festlegt.

Also: Der Antrag der Mehrheit bezieht sich nur auf die Grundversorgung; beim Antrag der Minderheit I (Vincenz) ist der ganze Markt betroffen; beim Antrag der Minderheit II (Egger Kurt) sind Sanktionen vorgesehen. So ist Ihnen in etwa klar, worüber Sie hier abstimmen. Ich wäre froh, wenn wir hier ein Modell fortschreiben könnten. Abschliessend nochmals: Ich bevorzuge den Antrag der Minderheit I und hoffe, dass wir uns auch mit dem Ständerat auf diesen Weg einigen können.

Ich komme zum Stromversorgungsgesetz. Da geht es um die Vorgaben für das Standardprodukt und um die Frage, ob dieses für die gebundenen Kunden ausschliesslich oder insbesondere auf der Nutzung erneuerbarer Energie beruhen soll. Da werde ich mich mal neutral verhalten; das wissen Sie richtig zu entscheiden.

Zu Artikel 9bis Absatz 2, zum Projekt Chlus: Hier bitte ich Sie schon, auch wenn es knapp war, der Mehrheit zu folgen. Das Projekt Chlus haben wir intern wirklich gut besprochen, wir haben es auch mit Umweltschutzfachstellen besprochen. Durch die Schwall-und-Sunk-Regulierung verbessert dieses Projekt sogar die ökologische Situation. Also nehmen Sie dieses Projekt auf; das macht wirklich auch ökologisch Sinn, das macht nichts kaputt. Somit beschleunigen Sie ein absolut unbestrittenes Vorhaben.

Sie widersetzen sich damit auch nicht der Logik des Gesetzes, denn in Absatz 3 dieses Artikels sagt man ja, der Bundesrat soll diese Liste in Abständen von zwei Jahren überprüfen und dem Parlament neue Vorschläge unterbreiten, wenn sich allenfalls einzelne dieser fünfzehn Projekte als nicht sinnvoll erwiesen haben. Hier liegt ein Projekt auf dem Serviertablett bereit.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen. Diesen Strom brauchen wir. Es ist richtig, es ist nicht vor allem Speicherstrom, aber es gibt Strom; das Projekt war nicht am runden Tisch, aber wir werden noch mit diversen Projekten kommen, die später noch ergänzt werden. Genau das sieht das Gesetz vor. Jetzt ist es einfach etwas schnell gegangen. Das ist ja auch nicht zu verachten. Ich bitte Sie also, dem Projekt Chlus zuzustimmen.

Zur Minderheit Clivaz Christophe bei Artikel 9bis Absatz 2ter, zur Planungspflicht: Ich bitte Sie, den Antrag dieser [PAGE 1498] Minderheit abzulehnen und auch hier der Mehrheit zu folgen. Vorab ist wichtig zu erwähnen: Sie haben im Energiegesetz bereits beschlossen, dass die Kantone auf Stufe des kantonalen Richtplanes nebst der Wasser- und der Windkraft neu auch für Solaranlagen von nationalem Interesse geeignete Gebiete festlegen. Diese Gebiete werden dann vom Bund geprüft und genehmigt. Gemäss Artikel 9bis Absatz 2bis StromVG sind Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse in diesen Gebieten standortgebunden, und das Interesse an ihrer Realisierung geht grundsätzlich anderen nationalen Interessen vor. Ihre Kommission schliesst sich damit hier dem Ständerat an. Es ist ein zentraler Artikel. Dieser Artikel hängt mit Artikel 10 Absatz 1 des Energiegesetzes zusammen. Dort ist festgehalten: "[...] müssen die Kantone die Interessen des Landschafts- und Biotopschutzes und der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft, namentlich des Kulturlandschutzes und insbesondere des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, berücksichtigen."

Ich möchte zuhanden der Materialien und auch zuhanden von Nationalrat Clivaz festhalten, dass der Begriff "Biotopschutz" in Artikel 10 Absatz 1 des Energiegesetzes breit und damit im Sinne des Naturschutzes zu verstehen ist. Ich denke, das ist für die Vertreterinnen und Vertreter des Naturschutzes wichtig. In diesem Sinne soll auch die Frage der Lebensräume von gefährdeten Arten im Rahmen der Interessenabwägung geprüft werden, und die dafür nötigen Grundlagen müssen vorliegen. Dazu soll eine entsprechende Regelung in den Ausführungsbestimmungen zum Mantelerlass aufgenommen werden; es wird auch eine Vernehmlassung geben. Ich glaube, mit diesem Zusatz zum Naturschutz, der jetzt im Amtlichen Bulletin festgehalten ist, sollten Sie auch hier dem Antrag der Mehrheit zustimmen können.

Abschliessend komme ich zu Artikel 17bbis a Absatz 2bis. Hier geht es um die Ausdehnung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Man wollte hier eigentlich verlangen, dass diese kleiner sein sollen als eine Gemeinde. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Grössen von Gemeinden erachten wir aber die Gemeindegrösse als den richtigen Begriff für die maximale Ausdehnung. Im Sinne einer möglichen Entwicklung prüfen wir das jetzt mal auf relativ bescheidenem Niveau. Bei kleinen Gemeinden macht der Gemeindeperimeter Sinn; klar ist, dass bei grossen Gemeinden, insbesondere in städtischen Gebieten, natürlich nicht plötzlich eine ganze Stadt eine LEG sein soll, das kann ich Ihnen hier versichern. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, diesen letzten Satz zu belassen und die maximale Ausdehnung auf das Gemeindegebiet zu beschränken.

Ich glaube, damit habe ich die Positionierungen des Bundesrates zu den wichtigsten Minderheits- und Mehrheitsanträgen dargelegt. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie uns folgen. Ich bin auch sehr froh, dass die Kommission bereit ist, die Differenzbereinigung so voranzutreiben, dass Sie am Freitag in zwei Wochen zur Schlussabstimmung schreiten können - auch wenn es etwas streng ist in dieser Herbstsession. Dann haben wir ein wirklich wichtiges Ziel dieser Legislatur erreicht.[GZ]

[VS][GZ]

[VS][GZ]

Die Beratung dieses Geschäfts wird unterbrochen

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