Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil - zum einen - die Elemente, die hier gefordert werden, erst gerade bei der Bankengesetzrevision abgelehnt wurden. Diese ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie behandelten diese Revision auch gestützt auf die Empfehlungen, die im Bericht des Bundesrates zum Postulat 17.3634 gemacht worden waren; darin ging es um Lösungsansätze in dieser Frage.
Wenn wir sagen, man solle die Motion jetzt ablehnen, dann hat das - zum andern - auch damit zu tun, dass wir im Too-big-to-fail-Bericht verschiedene Fragen prüfen.
In unserer Stellungnahme zu dieser Motion steht ebenfalls, dass wir auch die Fragen der Einlagensicherung und des Konkursprivilegs anschauen. Was hier gefordert wird, betrifft allerdings nicht nur die systemrelevanten Banken; es betrifft sämtliche Banken - damit wir uns hier einig sind. Der Bundesrat zieht es einfach vor, dass in Kenntnis dieser Auslegeordnung legiferiert wird. Die Motion ist schon ein konkreter Auftrag. Wenn Sie und auch der Zweitrat die Motion annehmen, dann würden wir uns sicherlich vorbehalten, nochmals mit einem Gesamtpaket zu kommen.
Sie würden hier einfach etwas von der Linie abweichen, denn Sie haben bisher alle anderen Vorstösse sistiert. Sie würden hier einfach einen konkreten Auftrag zu einer Frage erteilen. Bis anhin bestand ein gewisser Konsens darüber: Man hat gesagt, dass man die verschiedenen Berichte abwartet, bevor man gesetzgeberisch tätig wird.