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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-11

Wortprotokoll

Ich kann Ihr Anliegen nachvollziehen, Herr Pointet. Aber aus Sicht des Bundesrates stehen den kantonalen und kommunalen Vollzugsbehörden heute bereits genügend Gestaltungs- und Signalisationsmöglichkeiten zur Verfügung, um eine situationsgerechte Lösung zu finden, die den Erfordernissen der Verkehrssicherheit sowie des Radverkehrs Rechnung trägt.

Artikel 15 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung hält allgemein fest, dass Velofahrerinnen und Velofahrer auf einem Radweg, der in eine Haupt- oder Nebenstrasse mündet, keinen Vortritt haben. Die kantonalen oder kommunalen Behörden können aber eine davon abweichende Vortrittsregelung zugunsten der Radfahrer auf dem Radweg signalisieren - das wäre eigentlich in Ihrem Sinn. Trifft ein Radweg auf eine Nebenstrasse, kann zum Beispiel den Radfahrenden der Vortritt gewährt werden, indem die Überquerung durch unterbrochene gelbe Linien angezeigt und den Fahrzeugen auf der Nebenstrasse mit den Signalen "Stopp" oder "Kein Vortritt" der Vortritt entzogen wird. Die Kantone und Kommunen haben also diese Möglichkeit; wenn sie wollen, können sie das machen.

Nebst den erwähnten Möglichkeiten untersucht das Bundesamt für Strassen aber weitere Möglichkeiten zur Entflechtung der Veloführung auf Kreuzungen. Sollten diese Pilotversuche erfolgreich verlaufen, wird der Bundesrat prüfen, wie sich diese Möglichkeiten umsetzen und in die gesetzlichen Grundlagen einfügen lassen.

Von daher würde ich sagen: Sie haben einen guten Input gegeben, und wir schauen, dass wir weiter daran arbeiten. Mit anderen Worten: Wir sind an der Arbeit, und wenn der Bundesrat an der Arbeit ist, empfiehlt er jeweils, die Motionen abzulehnen.

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