Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-09-11
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-09-11
Wortprotokoll
Wir sind bei den Differenzen. Ich möchte Ihnen in zwölf wichtigen Punkten unsere Position erläutern und einiges zuhanden der Materialien sagen.
1.[NB]Bei Artikel 2a Absatz 1, wo es um die Reduzierung der Restwassermengen geht, bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Eine solche Massnahme darf eben nur in Härtefällen wie zum Beispiel bei einer Mangellage eingesetzt werden. Wenn die Restwassermengen ohne Not gesenkt würden, würde diese Möglichkeit bei einer Mangellage fehlen; ausserdem könnte das bei wiederholter und starker Umsetzung zu irreversiblen Schäden an der Umwelt führen. Hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, auch weil damit ein Referendumsrisiko klar abgebaut werden kann.
2.[NB]Bei Artikel 12 Absatz 2 will die Mehrheit Ihrer Kommission den Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen ebenfalls den Rang eines nationalen Interesses verleihen und ihnen entsprechend Vorrang einräumen. Wir unterstützen hier den Antrag der Minderheit Munz, weil diese Anlagen doch immerhin Industrieanlagen sind, weil diese Bestimmung aus unserer Sicht aktuell zu weit geht und vor allem weil die Bestimmung unvollständig ist, da sie Lagerung, Transport, Rückverstromung usw. nicht regelt.
Ich lege noch meine Interessenbindung offen: Ich bin an einer Firma beteiligt, die Power-to-X-Anlagen erstellen wollte. Ich kenne mich also auf diesem Gebiet aus und müsste hier aus egoistischen Gründen eigentlich der Mehrheit folgen. Ich sage Ihnen aber, dass wir diesen Artikel aus Umweltsicht nicht überladen sollten.
3.[NB]Bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe c geht es um die Restwassermengen. Ich möchte darauf hinweisen, was der Sprecher der ständerätlichen Kommission gesagt hat: "Es ist nicht das Ziel dieser Bestimmung, den Schutz dieser Biotope oder Reservate gegenüber dem aktuellen Recht irgendwie zu mindern." Das sagte Ständerat Rieder zuhanden des Amtlichen Bulletins. Ich zitiere weiter: "Damit ist auch klar, dass das eine Absicherung ist, was eine Interpretation dieses Artikels im Sinne eines höheren Schutzes betrifft, und, wie gesagt, nicht quasi eine Aushebelung der bisher geltenden Schutzziele. Im Übrigen sind das Biotop und das Reservat im Normalfall ja absolut geschützt; das ist der Normalfall, und wir haben nur Ausnahmen." (AB 2023 S 417) Mit diesem Zitat zuhanden der Materialien können wir hier dem Antrag der Mehrheit folgen, Buchstabe c beizubehalten, weil damit das bestehende Recht präzisiert wird.
4.[NB]Zu Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe d ist in der Schlussrunde der Minderheitsantrag Paganini eingebracht worden, gestützt auf den Einzelfall des Wasserkraftwerks Alpenrhein in Sargans. Die Minderheit macht hier an ganz anderer Stelle die Büchse der Pandora auf. Das Konzept der Eignungsgebiete könnte so unterlaufen werden, und die Konflikte in Schutzgebieten würden massiv zunehmen. Man sollte nicht aufgrund eines Einzelfalls einen falschen Anreiz setzen. Denn die Regelung, die dann eingeführt werden muss, könnte zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Streitereien führen. Am Ende würde weniger realisiert, und Diskussionen müssten geführt werden, weil man hier in letzter Minute ein Normenrecht einführt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, den Minderheitsantrag abzulehnen und hier nicht eine neue rote Linie für die Umweltverbände zu[NB]ziehen,[NB]die[NB]dann[NB]allenfalls das Referendum ergreifen würden.
5.[NB]Solaranlagen auf den Gebäuden: Heute werden die Grünliberalen hier noch klar am Beschluss des Nationalrates festhalten, da wir der Meinung sind, auf bestehenden Gebäuden sollte mehr gemacht werden. Auch die Abstimmung gestern im Wallis hat gezeigt, dass der Ansatz "Bestehende Infrastrukturen vor Freiflächen" einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung hat. Ich muss schon sagen, dass sich die Grünen gestern als Wolf im Schafspelz ausgegeben und faktisch der Kernenergielobby einen Steilpass gegeben haben. Wir müssen weiter an diesem Problem arbeiten, so kommen wir nicht vorwärts.
6.[NB]Bei Solaranlagen auf Parkplätzen sind wir bei der Mehrheit der Kommission. Wir sind klar der Meinung: Das sind Infrastrukturen, die man tatsächlich jetzt nutzen soll und nutzen kann. Unser Beschluss wurde im Ständerat knapp nicht angenommen, aber wir gehen davon aus, dass der Ständerat diesen Kompromiss übernehmen könnte. Für den Zirkus Knie werden wir auch eine Ausnahme finden, allenfalls gibt es auch noch zwei Tickets für Herrn Graber.
7.[NB]Bezüglich Effizienzziele werden die Grünliberalen heute der Mehrheit folgen und die pragmatische Lösung, die von der Branche zusammen mit den Verbänden getragen wird, unterstützen. Das Modell gemäss Minderheit I (Vincenz) hat auch seinen Charme, das wurde diskutiert. Wir werden in der ersten Runde auch den Antrag der Minderheit IV (Imark) zum Modell Vincenz dazunehmen, werden aber am Ende mit der Mehrheit stimmen. Falls der Ständerat zum Schluss kommt, das Modell Vincenz sei besser als das Modell der Mehrheit, werden wir entsprechend dem Ständerat folgen. Für uns sind beide Modelle machbar. Wir haben aber heute die Überzeugung, dass das Modell, das mit der Branche abgesprochen ist, eine bessere Chance hat, auch im Ständerat zu bestehen.
8.[NB]Bei Artikel 6 Absatz 2bis unterstützen wir die Mehrheit, also den Antrag auf Festhalten. Dann möchte ich zwei, drei Bemerkungen zu den Absätzen 5 und 5bis machen: Wir werden heute die Durchschnittspreismethode definitiv herausstreichen, eine Methode, die eigentlich niemand geliebt hat. Primär ist es aber wichtig, dass die EVU ihre Beschaffungen so machen müssen, dass sie gegen Marktpreisschwankungen möglichst abgesichert sind. Die Meinung der Kommission und auch des BFE - in der Kommission wurde das so bestätigt - war klar, dass man unter mittel- und langfristigen Beschaffungen, die möglich werden sollen, eher zwei bis drei Jahre versteht, nicht länger, und dass diese Anteile anfangs gering sein sollen. So geht das in Ordnung. Viel längere Zyklen würden vor allem für Short-EVU wie die EKZ - meine Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat in dieser Firma - extrem nachteilig sein und zu einem zu starken Eingriff in den Markt führen, zu einer Marktverzerrung.
Dasselbe ... (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Bäumle, kommen Sie zum Schluss.) Ich brauche noch eine Minute. Es sind wichtige Punkte für die Materialien. Wenn Fraktionssprecher nicht die Möglichkeit haben, in einem Block noch gewisse Punkte mit so vielen Minderheiten ... (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Bäumle, die Spielregeln sind klar. Sprechen Sie weiter - eine Minute.) Danke. Es geht um die Eigenproduktion, es geht darum, dass diese Grundversorgung nicht dazu führt, dass Long-Unternehmen wie die EWZ am Ende die ganze Grundversorgung absetzen müssen, dass man hier eine pragmatische Lösung findet. [PAGE 1496]
9.[NB]Bei Chlus werden wir heute noch der Minderheit zustimmen, das ist aber kein Casus Belli.
10.[NB]Wir sind der Meinung, dass mit den Aussagen des Bundesrates zu Artikel 10 dieser Antrag nicht mehr nötig ist: Wir werden der Mehrheit zustimmen und nicht der Minderheit Clivaz Christophe.
11.[NB]Wir sind der Meinung, mit Artikel 15 Absatz 1bis und Artikel 15b hätten wir mit dem Beschluss des Ständerates kompromissfähige Lösungen, die mit dem BFE und der Branche erarbeitet worden sind. Da kann man die Beschlüsse des Ständerates übernehmen.
12.[NB]Bei den LEG sind wir der Meinung, dass wir heute abschliessen sollten, auch wenn es durchaus Argumente für die Minderheit Jauslin gibt. Wir werden der Mehrheit zustimmen.