Hefti Thomas · Ständerat · 2023-09-12
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-12
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen zusammen mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Was will die Motion? Der Bundesrat würde beauftragt, eine einmalige Möglichkeit zur aufenthaltsrechtlichen Regularisierung für Personen zu schaffen, die nach altrechtlichen Verfahren abgewiesen wurden und derzeit von Nothilfe leben.
Was ist hier zu beachten? Es geht um Personen, die ihre Asylanträge vor dem 28. Februar 2019 eingereicht haben. Von heute aus betrachtet geht es somit um altrechtliche Verfahren. Am Stichtag, dem 19. Februar 2019, waren es rund 3000 Personen. Wie gesagt, die Motion beschränkt sich auf Personen, deren Asylgesuch altrechtlich rechtskräftig abgelehnt wurde oder die einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhalten haben. Diese Personen sind zur Ausreise verpflichtet, weil sie die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen und weil der Vollzug ihrer Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar ist. Wäre dies nicht der Fall, wären sie trotz fehlender Flüchtlingseigenschaft vorläufig aufgenommen worden.
Die Frage ist nun: Besteht für diese Personen, die ein altrechtliches Verfahren durchlaufen haben, keine andere Möglichkeit? Doch, es besteht eine andere Möglichkeit. Es besteht die Möglichkeit, dass solche Personen in persönlichen Härtefällen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, dies insbesondere, wenn sie sich nach Einreichung des Asylgesuches mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben, der Aufenthaltsort der betroffenen Personen den Behörden immer bekannt war und wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. Die geltenden Rechtsgrundlagen ermöglichen also eine humanitäre und zielführende Lösung für solche Personen.
Wie sieht das zahlenmässig aus? Ich habe mir vom SEM für die Berichterstattung Zahlen für den Asylbereich seit 2018 geben lassen. 2018 wurden 138 solche Fälle mit einer Aufenthaltsbewilligung gelöst, 2019 waren es 167, 2020 waren es 177, 2021 waren es 183, 2022 waren es 250. Wenn wir das alles zusammenzählen und vielleicht noch einige Fälle darunter sind, die nicht genau hier hineinpassen, dann kommen wir auf zwischen gut 700 und 800 Personen, die von einer solchen Lösung profitieren konnten. Und sie können weiterhin profitieren - das ist auch in diesem Jahr der Fall, und es wird auch im nächsten Jahr der Fall sein.
Die Gesamtzahl von 3000 Personen wird immer kleiner. Es werden auch einige aus dieser Zahl "ausscheiden", weil sie vielleicht heiraten oder geheiratet haben oder weil sie doch zurückgekehrt sind. Das ist die zahlenmässige Situation.
Personen mit einer Regularisierung zu belohnen, die keines Schutzes bedürfen, die die angesetzte Ausreisefrist missachten oder die ihre Mitwirkungspflichten verletzen, indem sie ihre Identität nicht offenlegen, würde aber dem Rechtsgleichheitsgebot widersprechen und wäre rechtsstaatlich kaum vertretbar. Missbrauch soll in der Schweiz auch in diesem Bereich keinen Schutz geniessen, und wir müssen gerade im Asylrecht konsequent sein. Am Schluss kommt dies nämlich allen zugute - uns, aber auch denjenigen, die Asyl suchen, weil wir sie aufnehmen können, weil wir sie integrieren können und weil sie nicht einfach in einer Masse zu[NB]ersticken[NB]drohen,[NB]wie[NB]sie das in anderen Staaten tun. Ich denke nicht zuletzt auch teilweise an unseren Nachbarstaat im Westen.
Deshalb lehnt die Kommissionsmehrheit, gleich wie der Bundesrat, diese Motion ab. Die Minderheit wird Ihnen einen anderen Antrag stellen. Ihr geht es darum, diesen Personen, die ohnehin in der Schweiz sind und die hierbleiben werden, pragmatisch zu begegnen und ihnen eine Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt zu geben und damit natürlich die Kantone von den entsprechenden Kosten zu entlasten. Aber die Mehrheit hat Ihnen gezeigt, dass diese Möglichkeit für pragmatische Lösungen besteht, dass sie genützt und gebraucht wird und dass sie funktioniert.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.