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Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-09-12

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-12

Wortprotokoll

Ich danke dem Berichterstatter, dass er die Argumente der Minderheit bereits derart gut vorgetragen hat. Ich kann deshalb auf seiner Argumentation aufbauen.

Wir machen hier kein Gesetz, das quasi Wirkung in die Zukunft erzeugt. Das wurde auch richtigerweise so gesagt. Vielmehr bereinigen wir gewissermassen ein Übergangsproblem. Wir haben es hier mit einigen wenigen altrechtlichen Fällen zu tun, die - es wurde absolut richtig ausgeführt - keinen positiven Asylentscheid erhalten haben. Im Grunde wären diese Menschen gar nicht mehr hier, aber aus irgendeinem Grund sind sie es trotzdem. Und sie sind, das möchte ich betonen, nicht illegal hier, sondern sie befinden sich aus irgendwelchen Gründen, auf die wir gar nicht näher eingehen müssen, immer noch korrekterweise in der Schweiz. Darunter befinden sich übrigens auch sehr viele Kinder, wobei ich mich an die genaue Prozentzahl nicht mehr erinnern kann; aber es ist ein erheblicher Teil von Kindern, die mit ihren Eltern gekommen sind und für die Situation, in der sie sich befinden, nichts können.

Die Frage, um die es hier eigentlich geht, ist, wie wir mit diesen Menschen umgehen wollen. Die Minderheit beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen. Die Motion will im Grunde nur, dass Leute, die sich korrekt verhalten, die sich nicht strafbar gemacht haben und die gut integriert sind, die Möglichkeit erhalten, sich hier gewissermassen in einem Schub, mit einer Regelung und unter den gleichen Voraussetzungen, die eigentlich auch den Härtefallvoraussetzungen entsprechen, vernünftig zu integrieren und einen Status zu bekommen.

Zu denjenigen, die sagen, sie sollten eigentlich nicht da sein: Egal, ob Sie jetzt Ja oder Nein sagen, sie sind hier. Die Frage ist nur: Wie sind sie hier? Heute sind sie gewissermassen in einem unbefriedigenden Status gefangen, und die einzige Möglichkeit, die besteht, ist, dass wir die Anzahl dieser Menschen reduzieren, indem wir sie über Härtefallentscheide in einen anderen Status bringen. Ich glaube einfach, dass das nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat. Härtefallregelungen sind Ausnahmefälle. Wir können nicht in einem Zustand verharren, in dem wir sagen: Wir haben zwar einen unbefriedigenden Zustand und eine altrechtliche Situation, die wir abarbeiten müssen, aber wir machen das nur über Härtefälle. Wenn der Härtefall gewissermassen der Regelfall oder die einzige Möglichkeit wird, um darauf zu reagieren, dann sollte man als Gesetzgeber hier regulieren; dies insbesondere, weil wir es gewissermassen in einem Aufwisch in einer sauberen Art und Weise machen und damit - es wurde gesagt - auch die Kantone entlasten können.

Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit, hier gewissermassen eine saubere Lösung zu finden und der Motion Streiff zuzustimmen.