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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2023-09-12

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-09-12

Wortprotokoll

Ziel dieser Änderung ist es, das Eisenbahngesetz an das vierte europäische Eisenbahnpaket anzupassen. Konkret geht es darum, dass die EU hin und wieder technische Normen für das Eisenbahnwesen erlässt und diese von den Staaten übernommen werden. Es gibt keinen Automatismus hierfür, deshalb müssen Ständerat und Nationalrat diese Änderung beraten, um sie anschliessend ins vierte EU-Eisenbahnpaket zu überführen. Das ist [PAGE 1529] ein wichtiger Schritt, da die Eisenbahn sowohl beim Personen- als auch beim Güterverkehr europäisch und grenzüberschreitend unterwegs ist. Das Ziel der Anpassungen ist es, die technischen Hürden möglichst abzubauen. Die Übernahme bedeutet nicht die Mitgliedschaft der Schweiz bei der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), ist aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung, und dieser Schritt stärkt die Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur.

Wie von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher ausgeführt, wurden vonseiten Inclusion Handicap auch Bedenken geäussert. Die Grünen haben Verständnis für diese Kritik, denn das Behindertengleichstellungsgesetz, wie wir es vor zwanzig Jahren verabschiedet haben, ist immer noch nicht am Ziel angelangt. Rund 20 Prozent der Bevölkerung im Alter von über 15 Jahren sind von einer Behinderung betroffen - eine Zahl, die mit zunehmender Alterung der Bevölkerung noch steigt.

Zwei Punkte sind aus Sicht der Grünen bei der Inklusion im öffentlichen Verkehr besonders wichtig: Einerseits geht es um die Einhaltung des Grundsatzes der Zugänglichkeit, andererseits um das Beschwerderecht der Verbände.

Zum Grundsatz der Zugänglichkeit: Die Schweizer Gesetzgebung sieht vor, dass der öffentliche Verkehr für Menschen mit Behinderungen selbstständig zugänglich sein muss. Dieses Recht hat das Bundesgericht im letzten Jahr nochmals bekräftigt. Es geht also nicht nur um die Einhaltung der Normen, sondern der Zugang ohne Hilfe von Dritten muss für alle möglich sein. Die Schweiz hat bei dieser Frage ein höheres Anspruchsniveau als die EU.

Dann zum Recht auf Beschwerde: Das Schweizer Recht erkennt das Beschwerderecht von Behindertenverbänden an. Auf europäischer Ebene ist dies nicht der Fall. Nach Ansicht unserer Behörde können die Organisationen die Klage einer betroffenen Person vor den europäischen Gerichten unterstützen, damit diese das Recht durchsetzen kann. Inclusion Handicap ist mit dieser Lösung nicht zufrieden. Zwar kann sie Personen, die eine Klage einreichen, unterstützen, doch würde dies auf einer individuellen Ebene bleiben und wäre nicht mehr mit einer breiteren Vision möglich. Da der Grundsatz der Autonomie in der EU nicht existiert, könnte er oder sie auch nicht verteidigt werden. Dies ist eine Beeinträchtigung für Menschen mit Behinderungen.

Deshalb wird die grüne Fraktion die Minderheit Storni bei Artikel 23cbis Absatz 5 unterstützen. Vielen Dank, wenn auch Sie sich hier für eine stärkere Lösung zugunsten aller Reisenden einsetzen.