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Mäder Jörg · Nationalrat · 2023-09-12

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-09-12

Wortprotokoll

Ich nehme gerne aus Sicht der Kommission Stellung. Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hat damals den Gegenvorschlag des Bundesrates als ungenügend eingestuft, vor allem was das finanzielle Volumen betrifft, und daher einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Ständerat wollte ursprünglich gar nicht auf einen Gegenvorschlag eintreten, konnte aber von uns mit etwas Nachdruck doch noch dazu bewogen werden. Der Entscheid fiel mit 24 zu 16 Stimmen. In seiner Diskussion hat er einen eigenen Gegenvorschlag erarbeitet, der bezüglich der finanziellen Auswirkungen nochmals milder ausgestaltet ist als derjenige des Bundesrates.

Aktuell gibt es noch zwei Differenzen: ein einzelner Satz und drei Konzeptanträge, die sich gegenüberstehen und den Kern der Differenzen ausmachen. Der eine Satz ist in Artikel 65 Absatz 1a zu finden. Der erste Teil des Absatzes ist unbestritten: "Jeder Kanton legt fest, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf." Der Nationalrat hat aber einen zweiten Satz ergänzt, der wie folgt lautet: "Der Bundesrat legt fest, wie die Prämie und das verfügbare Einkommen zu ermitteln sind." Der Ständerat hat dies mit 31 zu 10 Stimmen mit der Begründung wieder gestrichen, dass die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kantonen berücksichtigt werden müssten und dass diese Ergänzung hinderlich sei. Dem gegenüber steht die Haltung, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen von Nutzen ist. Die Kantone werden weiterhin genügend Freiheiten haben, auch wenn der Bundesrat die Begriffsdefinitionen festlegt. In den Gesundheitsbereich übersetzt: Der Bundesrat legt fest, wie die Wirkstoffe genau benannt werden, die Kantone entscheiden über die Dosierung. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 12 Stimmen mit klarem Stichentscheid unserer Vizepräsidentin, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Die zweite Differenz präsentiert sich Ihnen in Form von drei Konzeptanträgen. Betroffen sind Artikel 65 Absätze 1quater und 1sexies und Artikel 66 Absätze 2 und 3 KVG, Artikel 3 Absätze 1 und 2 ELG sowie die Übergangsbestimmungen. Die Mehrheit der Kommission hat den Beschluss des Ständerates übernommen, die Minderheit I (Prelicz-Huber) möchte dem Entwurf des Bundesrates folgen. Der Antrag der Minderheit II (Meyer Mattea) beinhaltet eine modifizierte Version des ursprünglichen Beschlusses des Nationalrates.

Die Differenz der Minderheit II zu den beiden anderen Konzepten findet sich bei Artikel 65 Absatz 1sexies. Die Minderheit II hält daran fest, dass künftig Vollzugskosten des Kantons, dessen Anteil am Bundesbeitrag nach Artikel 66 und dessen Anteil an der OKP und den EL nicht angerechnet werden können. Dadurch ist das Volumen gemäss dem Antrag der Minderheit II im Vergleich zu den anderen beiden Konzepten massiv höher. Im Vergleich zu unserem letzten Konzept ist das Volumen aber leicht tiefer, da der [PAGE 1537] Bundesbeitrag und damit der maximale Beitrag der Kantone gemäss dem Antrag der Minderheit II 7 statt 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP entsprechen soll. Insgesamt sind Mehrkosten im Bereich von 1,8 Milliarden Franken zu erwarten, davon 750 Millionen Franken bei den Kantonen.

In den anderen beiden Konzepten sind die vorhin genannten Kosten anrechenbar. Der Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten findet sich bei Artikel 65 Absatz 1quater. Die Mehrheit der Kommission - gemäss Ständerat - legt die Untergrenze der kantonalen Beiträge auf 3,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten fest, wenn die Prämien durchschnittlich weniger als 11 Prozent des Einkommens der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten ausmachen. Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf bzw. gemäss dem Antrag der Minderheit I (Prelicz-Huber) sind es 5 Prozent, wenn die Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens dieser Personengruppe ausmachen. Die Mehrkosten der Kantone lägen gemäss dem Mehrheitsantrag - gemäss Beschluss des Ständerates - bei rund 356 Millionen Franken, gemäss dem Antrag der Minderheit I (Prelicz-Huber), also gemäss Entwurf des Bundesrates, bei 490 Millionen Franken. Der Bund wäre in beiden Fällen nicht von Mehrkosten betroffen.

Die Kommission hat die drei Konzepte einschliesslich Auswirkungen und Chancen beraten und in zwei Abstimmungen ausgemehrt. In der ersten Abstimmung obsiegte mit 14 zu 11 Stimmen der Beschluss des Ständerates gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, in der zweiten Abstimmung obsiegte mit 13 zu 10 Stimmen der Beschluss des Ständerates gegenüber dem Antrag der Minderheit II (Meyer Mattea).

In diesem Sinne bittet Sie die Kommission, der Mehrheit und somit dem Ständerat zu folgen.

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