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Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-09-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-12

Wortprotokoll

Ich möchte namens der Kommissionsmehrheit auf die von der Minderheit Storni und die von Herrn Kollege Lohr geäusserten Bedenken eingehen. Zuerst verweise ich darauf, dass sich die Kommission auch mit dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Reynard 20.3874 befasst hat. Aus diesem Bericht vom 29. März 2023 geht hervor, bei welchen Verkehrsmitteln die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes weitgehend erfüllt sind und bei welchen noch nicht. Ausserdem geht daraus hervor, welche Probleme und Hindernisse es bei einer vollständigen Umsetzung des Gesetzes gibt.

Die Kommission hat die Anliegen von Inclusion Handicap sehr ernst genommen. Die Mehrheit ist aber aus drei Gründen der Auffassung, dass der Antrag der Minderheit Storni abgelehnt werden kann.

1.[NB]Eine Annahme dieses Antrages würde die erwünschte Harmonisierung und damit auch die Verfahrensbeschleunigung relativieren. Die anbegehrte Prüfung durch das BAV auf Konformität mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wäre eine zusätzliche Prüfung neben derjenigen durch die ERA und wäre natürlich - das ist ja der Sinn des Antrages - mit einem eigenen Beschwerdeverfahren versehen. Das will die Mehrheit nicht. Hier geht es um den Verfahrensablauf.

2.[NB]Ich bin überzeugt, dass die Kommission den entsprechenden Antrag angenommen hätte, wenn sie nicht mehrheitlich zum Schluss gekommen wäre, dass Menschen mit Behinderungen mit diesem vierten Eisenbahnpaket nicht benachteiligt werden. Aber die Mehrheit ist in der Sache selbst der Auffassung, dass die verfassungsrechtlich zugesicherte und bundesgerichtlich durchgesetzte Autonomie von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Eisenbahnfahrzeugen auch mit dieser Vorlage garantiert werden kann; hier kann man auf das Urteil des Bundesgerichtes im Dosto-Fall 2021 oder auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im selben Fall im Jahr 2018 verweisen. Es ist ganz klar festgehalten worden - sowohl seitens des Bundesrates am 13. Juni 2023 im Ständerat als auch seitens der Verwaltung und des Bundesrates in unserer Kommission -, dass nicht nur Schweizer Fahrzeuge, sondern auch ausländische Fahrzeuge mit einer Zulassung durch die ERA die notifizierten nationalen technischen Vorschriften erfüllen müssen, wenn sie in der Schweiz verkehren sollen. Wir gehen davon aus, dass diese Vorschriften durch das BAV durchgesetzt werden; das ist mehrfach versichert worden.

3.[NB]Schliesslich ist es offensichtlich so, dass in der EU mangels Verbandsbeschwerderecht, dies im Gegensatz zum Schweizer Recht, sehr oft, wenn nicht gar in der Regel, die Verbände die eingeleiteten Individualbeschwerdeverfahren finanziell und juristisch unterstützen, was das Manko des fehlenden Verbandsbeschwerderechts im EU-Recht nach Auffassung[NB]der[NB]Mehrheit der Kommission doch wesentlich kompensiert. [PAGE 1531]

Aus diesen Gründen ist Ihre Kommission der Auffassung, dass der Antrag der Minderheit Storni abgelehnt werden kann. Sie hat das mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gemacht.

Auch die ständerätliche Schwesterkommission hat einen gleichlautenden Antrag abgelehnt, worauf das Plenum des Ständerates mit 29 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Antrag seiner Kommission zugestimmt hat.

Insgesamt empfiehlt Ihnen die Kommission einstimmig die Annahme dieser Vorlage.