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Germann Hannes · Ständerat · 2023-09-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-13

Wortprotokoll

Die Kostenbremse-Initiative verspricht tiefere Krankenkassenprämien. Erreicht werden soll dieses hehre Ziel mittels Einführung einer sogenannten Kostenbremse. Die Forderung nach einer Kostenbremse tönt selbstverständlich gut. Aber damit ist man noch lange nicht am Ziel. Denn konkrete Hinweise, wie diese Kostenbremse aussehen soll, gibt das Initiativkomitee nicht. Ohnehin sind wir in anderen Bereichen, wie in der letzten von uns behandelten Vorlage, daran, die Situation im Gesundheitswesen zu verbessern respektive die Kosten dort zu dämpfen, wo es möglich ist und die Qualität gleichwohl hoch gehalten werden kann. Wir haben jetzt über den indirekten Gegenvorschlag entsprechend entschieden. Auch dort wird dann ausformuliert, was man eigentlich erreichen möchte. Das kommt der Sache vielleicht schon etwas näher.

Mit dieser Initiative sollen wie gesagt bestehende Ineffizienzen und Fehlanreize reduziert werden. Dadurch sollen unnötige Kosten vermieden, das Kostenwachstum gebremst und der Prämienanstieg gestoppt werden, dies wiederum mit dem Ziel, die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler finanziell zu entlasten. Dazu sieht das Initiativkomitee wie gesagt vor, Artikel 117 der Bundesverfassung so zu ergänzen, dass der Bundesrat eine Kostenbremse in der OKP einführt. In Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern soll der Bund die Kostenübernahme durch die OKP regeln. Er soll wirksame Anreize zur Kostenreduktion setzen, sodass sich das Kostenwachstum im Gesundheitswesen entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickelt.

Die Tarifpartner sind aufgefordert, die Vertragsautonomie des KVG zu nutzen und sowohl die Tarife zeitgemäss zu gestalten als auch verbindliche Massnahmen zur Kostendämpfung zu vereinbaren. Gelingt dies nicht und liegen die Kosten pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung, sieht eine Übergangsbestimmung vor, dass Bund und Kantone Kostenbegrenzungsmassnahmen beschliessen sollen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden. Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse sowie der von Bund und Kantonen zu ergreifenden Massnahmen zur Kostensenkung wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Die Einzelheiten wären dann logischerweise im Gesetz zu regeln.

Wie gesagt, haben wir vorhin über den indirekten Gegenvorschlag entschieden und diesen angenommen. Er soll dem Initiativkomitee eine Möglichkeit bieten, die Initiative zurückzuziehen oder auf alle Fälle mindestens Teile des Problems zu lösen.

Wir haben im Vorfeld der Initiative auch die Gesundheitsdirektoren der Kantone angehört. Auch von dieser Seite ist moniert worden, dass die Initiative gravierende Mängel aufweise. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz ist deshalb der Meinung, dass die Initiative selber nicht schon die Antwort auf die Herausforderung sei. Zum einen wird die starre Koppelung an das Wirtschafts- und Lohnwachstum als nicht sinnvoll erachtet. Zum andern kann festgestellt werden, dass die Initiative selber keine Massnahmen vorsieht, um zu steuern. Auch das haben die Gesundheitsdirektoren entsprechend moniert. Somit ist die Initiative eigentlich ein Instrument, das ohne Problemlösung daherkommt.

Was von der Gesundheitsdirektorenkonferenz begrüsst worden ist, ist der indirekte Gegenvorschlag. Mir persönlich geht auch dieser in die falsche Richtung, weil wir einfach zu viele offene Baustellen haben. Die Übersicht zu behalten, ist tatsächlich eine reichlich schwierige Angelegenheit. Aber wie gesagt, wir haben in der Kommission an diesen Baustellen gearbeitet. Mit all den Projekten, die auf dem Tisch liegen, kann man Lösungen herbeiführen. Ich gehe hier nicht auf die weiteren Details ein.

Ich meine, wir haben heute eine konkrete Vorlage, die einen möglichen Weg oder Zwischenweg aufzeigt. So ist letztlich in der Kommission mit 8 zu 5 Stimmen entschieden worden, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Jetzt, wo der indirekte Gegenvorschlag ausgearbeitet ist, kann ich das mit noch besserem Gewissen unterstützen.

Die Kommissionsmehrheit wie auch der Bundesrat beantragen Ihnen, die Initiative abzulehnen.