Wicki Franz · Ständerat · 2003-03-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative fordert in der Form der allgemeinen Anregung, der Bundesrat sei im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz zu verpflichten, bei internationalen Vertragsverhandlungen zu Übereinkommen, welche von der Bundesversammlung zu genehmigen oder gar dem Referendum zu unterstellen sind, die provisorische Anwendung zumindest immer dann auszuschliessen, wenn damit für die Schweizer Bevölkerung oder Teile davon nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile verbunden sind. Das verlangt die Initiative.
Unsere Kommission sieht den Handlungsbedarf und beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Ich kann grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht verweisen.
Kurz ist Folgendes beizufügen: Die Kommission kann der bisherigen Auffassung des Bundesrates nicht folgen, dass er die vorläufige Anwendung eines Abkommens ohne weiteres selber anordnen kann, wenn die Wahrung wesentlicher schweizerischer Interessen oder eine besondere Dringlichkeit es erfordern. Im Vorentwurf von 1996 für die neue Verfassung hat der Bundesrat für Artikel 172 Absatz 2 folgende Formulierung vorgeschlagen: "Er", der Bundesrat, "kann Verträge provisorisch anwenden und solche von geringer Tragweite selbst abschliessen." In den Kommissionsberatungen wurde aber dieser zweite Teil des Artikels gestrichen. Heute lautet Artikel 184 Absatz 2 der Bundesverfassung nur noch: "Er", der Bundesrat, "unterzeichnet die Verträge und [PAGE 76] ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung."
Das Parlament hatte also damals den bundesrätlichen Vorschlag abgelehnt. In der Folge wurden auf Gesetzesebene in Artikel 47bis b des Geschäftsverkehrsgesetzes die Voraussetzungen definiert, welche erfüllt sein müssen, damit der Bundesrat Verträge von beschränkter Tragweite selbstständig abschliessen darf. Eine analoge Regelung für die vorläufige Anwendung von Verträgen wurde bis heute nicht vorgenommen. Aufgrund der Entstehungsgeschichte der neuen Bundesverfassung ist unsere Kommission in Übereinstimmung mit der Initiantin der Auffassung, dass der Gesetzgeber dieses Versäumnis nachholen sollte. Daher scheint es uns richtig zu sein, der Initiative Folge zu geben. In der auszuarbeitenden Gesetzesvorlage sind aber die Kriterien für die Zulässigkeit der vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen zu definieren. Dazu werden noch einige nicht ganz einfache Fragen näher zu prüfen sein.