Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-03-05
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Man kann sich in der Tat die Frage stellen, ob dieser Text motionswürdig ist. Bei einer weit gehenden Interpretation und unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass allenfalls gesetzliche Änderungen zu den Massnahmen gehören könnten, welche die Kommission für Rechtsfragen meint, glaube ich, dass es verantwortbar ist, diese Motion zu überweisen. Das ist der eine Punkt, nämlich die rein rechtliche Seite.
Meines Erachtens gibt es aber auch eine eminent politische Seite, dass wir diese Motion überweisen. Es wurde bereits von Herrn Epiney gesagt, dass die Schweiz bezüglich Geldwäschereigesetzgebung in der meines Erachtens völlig unberechtigten Kritik des Auslandes steht. Gerade wir aber, die wir in der Finanzwirtschaft tätig sind, wissen, welch enorme Bedeutung der gute Ruf der Finanzwirtschaft im Ausland hat, auch als Standortvorteil für unser Land. Es wäre unter diesem Gesichtspunkt absolut kontraproduktiv, wenn wir aus Gründen, die mehr im Formalen liegen, diese Motion nicht überweisen würden und damit vermeintlich wiederum ein Signal gegen aussen gäben, dass wir es mit der Geldwäschereigesetzgebung nicht ernst meinen. Wir meinen es ernst mit der Geldwäschereigesetzgebung.
Ich bin froh, dass es nun klappt, und ich kann feststellen, dass die zwischenzeitlich geschaffenen Organisationen und eingeleiteten Reorganisationen fruchtbar sind. Ich meine, dass wir in diesem Sinne auch von unserem Rat aus ein positives Signal gegen aussen geben, wenn wir hinter der Geldwäschereigesetzgebung stehen und die Bemühungen des Bundesrates, dies auch wirklich im Griff zu haben, vollumfänglich unterstützen.