Reichmuth Othmar · Ständerat · 2023-09-14
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14
Wortprotokoll
Nach dem Votum von Kollege Zanetti bin ich unsicher. Vermutlich verstehe ich als ehemaliger Regierungsrat und Baudirektor eben nichts. Ich habe einfach ein anderes Staatsverständnis, muss ich ehrlich sagen.
Wir haben hier im Ständerat grundsätzlich eine sehr vornehme Aufgabe, indem wir darauf achten, dass wir im Rahmen der Subsidiarität die Kompetenzen der Kantone bewahren. Ich gebe zu, ich habe schon gestaunt, als ich die Stellungnahme der BPUK gelesen habe. Ich bin zuerst in mich gegangen, habe mich gefragt, ob ich es wirklich nicht falsch verstehe. Ich bin aber zum Schluss gekommen, dass man nicht immer jede Stellungnahme verstehen muss, so [PAGE 742] zumindest auch diese seitens der BPUK zu diesem Punkt. Ich bin der festen Überzeugung, dass hier der Nationalrat schon fast eine neue Dimension geschaffen hat. Dass wir Kantone mit Vorschriften belasten, das sind wir uns gewohnt, das ist eigentlich üblich. Dass wir sie aber gleich aussen vor lassen, ist für mich eine neue Dimension.
Wir haben im Rahmen der vorherigen Gesetzgebung mit dem RPG 1 die Mehrwertabgabe eingeführt, die Kantone haben sie zwischenzeitlich umgesetzt. Es gab klare Richtlinien. Bei Neueinzonungen ist die Richtlinie klar: 20 Prozent Mindestabgabe, und alle müssen. Das ist eine klare Vorgabe. Der Gesetzgeber hat es aber klar offen gelassen, sodass die Kantone Spielraum haben, wie sie mit Um- und Aufzonungen umgehen. Das sollten wir jetzt auf keinen Fall übersteuern. Die Kantone haben zwischenzeitlich ihre Gesetzgebungen angepasst und haben, unter Umständen aus guten Gründen, andere Regelungen bezüglich Um- und Aufzonungen gefasst. Dahinter stehen unter Umständen, nein, mit Sicherheit Parlamentsentscheide, wenn nicht sogar Volksentscheide.
Ich kenne nicht alle Regelungen, wie die Kantone damit umzugehen haben. Nun kommen aber wir seitens des Bundesrechts und übersteuern das. Wir sagen: Wenn die Kantone das aus irgendwelchen, wahrscheinlich politisch legitimen Gründen nicht geregelt haben, dann können die Gemeinden es umgehen, bzw. der Bundesgesetzgeber gibt den Gemeinden gleich das Recht, es zu umgehen, worauf diese das umsetzen können. Ich glaube nicht, dass das im Sinne einer guten Gesetzgebung ist.
Entsprechend bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und diese Bestimmung wieder zu streichen.