Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-14
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-14
Wortprotokoll
Ich kann wie folgt Stellung nehmen: Wenn zu Absatz 2bis separat über den ersten und den zweiten Satz abgestimmt wird, denke ich, könnte man für den ersten Satz durchaus dem Einzelantrag Z'graggen zustimmen. Ich gehe auch davon aus, dass die meisten Gebäude rechtmässig erstellt worden sind. Wir wissen, dass es auch andere gibt. Aber da glaube ich, dass das am Schluss nicht matchentscheidend sein wird.
Beim zweiten Satz hingegen würde ich auch insbesondere den Ausführungen der Herren Ständeräte Reichmuth und Fässler zustimmen. Gerade im Landwirtschaftsbereich ist es so, dass, wenn neu gebaut wird, in der Regel die alten Gebäude weiterhin irgendwie genutzt werden. Wenn man eine Bereinigung dahin gehend haben möchte, dass vielleicht Gebäude, die nicht zwingend genutzt werden, doch abgebrochen werden, im Sinne des Landschaftsschutzes, im Sinne der Behinderung der Zersiedlung und[NB]auch,[NB]um[NB]den[NB]Anreiz[NB]zu[NB]geben,[NB]dass[NB]die Landschafts-Initiative zurückgezogen wird - wir sind ja hier immer noch beim Gegenvorschlag -, dann würde ich hier Festhalten befürworten.
Allenfalls könnte der Nationalrat dann auch einen Kompromiss beschliessen. Wir sollten ja in die Differenzbereinigung einbiegen. Für mich ist es ein Unterschied, ob bei einem Ersatzbau die Prämie für landwirtschaftliche Gebäude, die nicht mehr genutzt werden, oder für touristische Gebäude ausgerichtet wird. Vielleicht ergäbe sich hier ein Kompromiss. Ich sage das deshalb, weil wir seitens des Bundesrates im Nationalrat ursprünglich vorgeschlagen hatten, im Falle eines Ersatzbaus in der Landwirtschaft die Prämie auszurichten, damit eben alte landwirtschaftliche Gebäude eher abgerissen werden, und bei den touristischen Gebäuden darauf zu verzichten. Aber das werden wir in der Kommission des Nationalrates anschauen.
Ich würde Ihnen also beliebt machen, beim ersten Satz dem Einzelantrag Z'graggen zuzustimmen und beim zweiten Satz festzuhalten, also der Kommission zu folgen.