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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2023-09-14

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst festhalten, dass ich als Ersatz für meinen Kollegen, Ständerat Daniel Fässler, in der UREK war, es aber verpasst habe, einen[NB]Minderheitsantrag[NB]einzureichen - darum der Einzelantrag.

Es wurde vom Kommissionssprecher natürlich richtig erwähnt, dass es jetzt im ganzen RPG 2 zum Bauen ausserhalb der Bauzonen darum geht, dass sich die Zersiedelung nicht in die Nichtbauzone verlagert. Die Abbruchprämie ist sicher ein wichtiger und richtiger Anreiz zur Erreichung des Stabilisierungsziels. Die Kantone werden darauf angewiesen sein, dass sie diese Prämie auszahlen, ausrichten können, wenn sie diese Stabilisierung erreichen wollen. Hierbei soll eben die Abbruchprämie helfen. Es ist also unbestritten - das wurde vom Kommissionssprecher ja auch gesagt -, dass der Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen richtigerweise finanziell unterstützt wird.

Nur haben wir hier zwei Problematiken, und ich meine, dass der Nationalrat diese richtig adressiert. Deshalb beantrage ich Ihnen auch, dem Nationalrat zu folgen.

Die Formulierung des Nationalrates präzisiert erstens, dass es sich nur um rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen handeln kann, die auf eine Abbruchprämie zielen können. Zweitens schliesst die Formulierung des Nationalrates eine Abbruchprämie generell aus, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Die Abbruchprämie darf also nur dann ausgerichtet werden, wenn kein Ersatzneubau erstellt wird und die Bauten und Anlagen rechtmässig erstellt wurden. Das ist richtig und wichtig.

Der Antrag der UREK-S, wonach der Abbruch von landwirtschaftlich oder touristisch genutzten Gebäuden auch dann mit der Prämie finanziert werden soll, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird, ist daher abzulehnen. Es macht keinen Sinn, eine Abbruchprämie auszurichten, wenn ja wiederaufgebaut wird. Andernfalls stösst der mit der Prämie gesetzte Anreiz, um das Stabilisierungsziel zu erreichen, eben ins Leere. Dies unterstreicht den zentralen Trennungsgrundsatz, den wir ja auch haben wollen. Die Entrichtung von Abbruchprämien in Fällen, in denen ein Ersatzneubau erstellt wird,[NB]wäre[NB]also[NB]weder[NB]raumplanerisch[NB]noch finanzpolitisch erklärbar.

Es ist zudem festzuhalten: Wenn man ausserhalb der Bauzone Ersatzneubauten stellt, dann haben diese in der Regel die grösseren Volumina als die Bauten, die vorher bestanden. Damit würde ausserhalb der Bauzone auch die Fläche grösser, die bebaut wird.

Ein zweiter Punkt - ich habe ihn vorhin schon erwähnt -, den der Nationalrat aufnimmt: Es kann nicht sein, dass man in einem Rechtsstaat allenfalls für illegal errichtete Bauten und Anlagen oder für illegale Ausbauten auf Kosten der Allgemeinheit und der Grundeigentümer, die die Mehrwertabgabe für Bauten innerhalb der Bauzone zahlen, Abgeltungen, Abbruchprämien zahlt. Das ist rechtsstaatlich bedenklich und nicht haltbar. Das wäre auch aus Gründen der Gleichbehandlung inakzeptabel. Innerhalb der Bauzone müssen die Eigentümer die Abbruchkosten für illegale Bauten - es gibt hoffentlich so wenige wie möglich - auch selber tragen. Abbruchprämien sogar dann auszuzahlen, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird, ist mit dieser Rechtsgleichheit nicht zu vereinbaren.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen bzw. dem Nationalrat zu folgen.