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preparatory:AB 325148

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der Konkretisierung des Vorrangs der Landwirtschaft gemäss dem neuen Artikel 16 Absatz 5 wurde Artikel 15 Absatz 4bis eingefügt. Das geschah unter Berücksichtigung meiner Motion 22.4130, "Gebiete mit Geruchsvorbelastung im Richtplan ermöglichen", die verlangt, das Anliegen im Rahmen der RPG 2 zu prüfen. Der Ständerat hat die Motion der Kommission zugewiesen.

Der neue Absatz 4bis von Artikel 15 schafft die Möglichkeit, bei Ein- und Umzonungen die Geruchsbestimmungen weiterhin auf dem Niveau der ursprünglichen Nutzung zu belassen. Damit kann Konflikten vorgebeugt werden, und bestehende landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können erhalten und erneuert werden. Konkret geht es vor allem um bestehende Weilerzonen, die gegenwärtig in vielen Kantonen überprüft und dabei aufgrund ihres Bestandes zum Teil in Bauzonen umgewandelt werden.