Stark Jakob · Ständerat · 2023-09-14
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Es geht hier darum, was mit bewilligten, aber noch nicht errichteten Gebäuden passiert, wenn ein Kanton den Richtplan nicht innert fünf Jahren anpasst. Das ist ja diese Bestimmung, die einfach sehr restriktiv ist. Wenn die Kantone diese Richtplanrevision [PAGE 753] nicht innert fünf Jahren durchführen, wird nachher jedes Gebäude ausserhalb der Bauzone kompensationspflichtig. Wir können uns gar nicht vorstellen, dass ein Kanton diese Frist verpasst, aber sicher ist sicher.
Jetzt ist wichtig: Die nationalrätliche Fassung stipuliert eben indirekt, dass auch für Gebäude, die bewilligt, aber noch nicht gebaut worden sind, eine Kompensationspflicht besteht. Da ist die Kommission der Meinung, dass dies zu weit geht und insbesondere auch der Baubewilligung widerspricht, die ja ohne Kompensationspflicht ausgestellt worden ist. Zudem erachten wir es auch als willkürlich und rechtsungleich, wenn sich diese Regelung nur auf zonenkonforme Gebäude beschränkt. Gebäude also, die eine Ausnahmebewilligung und gestützt darauf eine Baubewilligung erhalten haben, hätten dadurch einen schwerwiegenden und schwierig zu begründenden Nachteil gegenüber den anderen.
Deshalb bitten wir Sie, Artikel 38b Absatz 4 so anzupassen.