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Lohr Christian · Nationalrat · 2023-09-14

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14

Wortprotokoll

Bevor Sie bzw. bevor wir eine neue Stelle antreten, gibt es zahlreiche Dinge, die wir vorab zu klären haben: Wie lege ich den Arbeitsweg zurück? Wie ziehe ich mich am ersten Arbeitstag und danach an? Wie komme ich ins Gebäude? Ja, das sind lauter Fragen, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit und einfach zu klären sind. Doch für manche Menschen kommen zusätzliche Abklärungen hinzu, denn ohne bestimmte Hilfsmittel, ohne besondere Vorbereitungen, ohne besondere Anpassungen am Arbeitsplatz könnten sie ihre Arbeit gar nicht erledigen.

Meine Motion will diese Abklärungen unkompliziert gestalten und so Hürden bei der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen abschaffen. Heute ist es so, dass bei der IV nur die versicherte Person selbst ein Gesuch für ein Hilfsmittel am Arbeitsplatz stellen kann. Dabei wäre es in gewissen Konstellationen und Alltagssituationen für alle Beteiligten einfacher, wenn diese Abklärungen vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin getroffen werden könnten.

Das Anliegen habe ich im Austausch mit Betroffenen und - auch ganz wichtig - mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband aufgenommen. Dabei wurde mir unter anderem folgendes Beispiel geschildert: Eine Person mit Rollstuhl wird neu angestellt. Damit sie an den Teamsitzungen teilnehmen kann, ist eine bauliche Anpassung im Sitzungszimmer nötig. Diese Anpassung soll vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Für eine unkomplizierte Umsetzung ist es daher sinnvoll, wenn auch der Arbeitgeber die Anpassung veranlassen und umsetzen kann.

Die Erfahrung zeigt, dass Angestellte mit Behinderungen bei der Gesuchstellung oft eng begleitet werden müssen, sei dies, weil der automatische Türöffner oder eine entsprechende Software umgestellt werden muss oder weil die betroffene Person anderweitige Unterstützung benötigt. Das Gesuch muss bis heute - und das macht es manchmal kompliziert - immer die betroffene Person stellen, auch wenn das nicht wirklich effizient ist. Sehr wichtig ist dabei, dass das alles nicht über den Kopf der versicherten Person hinweg erfolgen und geschehen kann. Darum habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen vorgesehen, dass die betroffene Person immer vor der Gesuchstellung darüber informiert werden muss.

Eine analoge Regelung kennt auch die Früherfassung. Auch diese ist durch den Arbeitgeber möglich, aber nicht ohne die vorgängige Information der betroffenen Person.

Die Möglichkeit der Gesuchstellung durch Arbeitgebende soll zusätzlich zur bisherigen Regelung bestehen. Es gilt, je nach Situation den sinnvollsten Weg zu wählen; oft braucht es auch gegenseitige Rücksprachen. Aber Hürden sollen dabei definitiv abgebaut werden.

In seiner Stellungnahme zeigt sich der Bundesrat bereit zu einer administrativen Vereinfachung. Aber mit der vom Bundesrat erwähnten Anpassung des Formulars "Früherfassung" wird das Anliegen der Motion eben nicht umgesetzt. Die wenigsten Personen, die ein Hilfsmittel am Arbeitsplatz benötigen, sind zeitgleich in einem Prozess der Früherfassung. Früherfassung habe ich explizit als Analogie zur Information der betroffenen Person erwähnt.

Es freut mich, dass das Anliegen sehr breit unterstützt wird. Ich stand bei der Ausarbeitung der Motion - das betone ich hier noch einmal mit allem Nachdruck - auch im Kontakt mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, mit Vertretern aus allen Gewerben und mit gewerkschaftsnahen Personen. Lassen Sie uns diese unnötigen Hürden abbauen.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion heute zuzustimmen.