Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Der Bund weist den Kantonen Fruchtfolgeflächen als Kontingente zu. Daher sind Fruchtfolgeflächen, die für Siedlungs- und Infrastrukturanlagen verbraucht werden, im jeweiligen Kanton zu kompensieren. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen sieht grundsätzlich folgende Kompensationsmöglichkeiten vor:

1.[NB]die Auszonung von Böden, die in einer Bauzone liegen, aber Fruchtfolgeflächen-Qualität aufweisen;

2.[NB]die Aufwertung von anthropogen geschädigten Böden, die zu Fruchtfolgeflächen entwickelt werden können, und zwar durch Rekultivierungen und neu angelegte Böden;

3.[NB]die Neuschaffung von Bodenflächen mit Fruchtfolgeflächen-Qualität auf Überdeckungen;

4.[NB]Einzahlungen in einen kantonal verwalteten Fonds zur generellen Bodenaufwertung.

Das sind die vier Möglichkeiten. Die Kompensationskosten gehen zulasten des jeweiligen Verursachers. Bei den Nationalstrassen gehen die Kompensationskosten zulasten des Bundes. Die Kosten pro Hektare liegen bei rund 100[NB]000 Franken für die Projektierung und die bauliche Umsetzung.