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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, die Energieverordnung so zu ändern, dass der Energieverbrauch unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes ermöglicht wird. Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, dass die Attraktivität des Eigenverbrauchs gesteigert werden soll. Deshalb hat er die räumliche Ausdehnung der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch mit der Revision der Energieverordnung per 1. Januar 2023 erweitert. Er hat das Erfordernis der zusammenhängenden Grundstücke gestrichen.

Weiter kann der Bundesrat aktuell aber nicht gehen, denn der aktuelle Artikel 14 der Energieverordnung entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Das Parlament hat festgelegt, dass Eigenverbrauch nicht mehr als solcher gilt, wenn zwischen der Erzeugungsanlage und der Verbrauchsstelle das Netz des Verteilnetzbetreibers genutzt wird. Sie können das natürlich über eine Gesetzesanpassung ändern. Wir schliessen das Gesetzgebungsverfahren mit dem Mantelerlass ja hoffentlich in den nächsten vierzehn Tagen ab. Deshalb müssten wir eine Anpassung dann in die nächste Revision nehmen. Wir haben allerdings genau in diesem Mantelerlass eine erweiterte Möglichkeit mit der Nutzung von Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch in den sogenannten Elektrizitätsgemeinschaften, die ich schon bei der vorangehenden Motion erwähnt habe. In diesem Sinne ist eine Änderung hier nicht notwendig.

Ich bitte Sie, die Motion Grin abzulehnen.

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