Flach Beat · Nationalrat · 2023-09-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Ich komme zu den verschiedenen Minderheitsanträgen, die wir beim Raumplanungsgesetz noch haben. Ich glaube, einige dieser Differenzen gegenüber dem Ständerat sollten wir noch aufrechterhalten, um für Klarheit und Klärung zu sorgen.
Bei Artikel 5 Absatz 2bis geht es um die sogenannte Abbruchprämie. Er besagt, dass entschädigt werden soll, wer eine Baute ausserhalb der Bauzone abbricht. Nach der Fassung des Ständerates soll das nicht nur für landwirtschaftliche Bauten, sondern grundsätzlich auch für alle anderen Bauten gelten. Es wurden beispielsweise Seilbahnstationen angeführt, die wir ja eigentlich auch aus der Landschaft weghaben wollen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, insbesondere dann, wenn nebenan eine neue erstellt wird. Das wäre eigentlich grundsätzlich schon richtig, nur ist es effektiv so, dass das unglaubliche Mitnahmeeffekte hätte, die wir nicht brauchen.
Hingegen habe ich mich mittlerweile überzeugen lassen, dass es bei den landwirtschaftlichen Bauten wahrscheinlich wirklich so ist, dass wir etwas bezahlen müssen, wenn wir diese Schober, Ställe und andere Gebäude, die nicht mehr benötigt werden, aus der Landschaft weghaben wollen. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 5 Absatz 2bis der Minderheit zu folgen, die den Fokus eben genau auf diese landwirtschaftlichen Bauten legt und die anderen aussen vor lässt.
Bei Artikel 8c geht es um die Gretchenfrage, ob besondere Gebiete, die die Kantone in den Richtplänen aussondern können und in denen ausserhalb der Bauzone zonenwidrige Tätigkeiten und Bauten zugelassen werden sollen, nur in Berggebieten, das heisst in Gebieten, wie sie umschrieben worden sind - gemäss Zone I bis IV (Art. 4 LwG) beispielsweise -, möglich sein sollen oder überall. Die Minderheit möchte, dass das überall möglich ist. Ich muss Ihnen aber sagen: Im Flachland haben Sie heute schon einen derartigen Druck auf das Landwirtschaftsgebiet, wegen Tätigkeiten und Bauten für verschiedenste Zwecke, die dort realisiert werden sollen, dass es einfach keinen Sinn hat, das dort ebenfalls zuzulassen. Der Druck auf die Landwirtschaft - die produzierende Landwirtschaft, für mich auch ein bisschen die biodiverse Landwirtschaft - würde enorm gross werden, wenn wir das dort ebenfalls zulassen würden. Bitte folgen Sie hier der Mehrheit.
Bei Artikel 8c Absatz 1bis bin ich ein bisschen hin- und hergerissen. Die Diskussionen im Ständerat und in der UREK-S waren relativ klar. Die Kommissionsmehrheit hat hier in Absatz 1bis noch eine Konkretisierung eingebaut, wonach die Kantone besondere Gebiete, in denen die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten zu Wohnungen möglich sein soll, unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäss Absatz 1 in den Richtplänen aussondern können. Das steht mit diesem Absatz dann auch unter dem Stabilisierungsziel: keine Mehrfamilienhäuser ausserhalb der Bauzone. Darum glauben wir, dass das wahrscheinlich reicht und wir dem Ständerat in einem wichtigen Punkt entgegenkommen können, obwohl ich eigentlich viel Sympathie dafür hätte, das hier zu streichen. Ich glaube aber, wir müssen auch ein bisschen bei dem bleiben, was wir nach diesem langen Weg, den wir gegangen sind, tatsächlich erreichen können.
Bei Artikel 24bis geht es um die Bündelung von Infrastrukturanlagen. Da hat uns der Ständerat sogar gebeten, dass wir das noch einmal anschauen. Ich glaube, die Lösung der Mehrheit entspricht genau diesem Grundsatz, den wir eigentlich verfolgen wollten: Es geht um die Bündelung von Infrastrukturanlagen. Es geht nicht irgendwie darum, Infrastrukturanlagen auf Infrastrukturanlagen zu bauen. Es geht um die[NB]Bündelung von Mobilfunkanlagen, aber ohne diese quasi aus dem Siedlungsgebiet hinauszutreiben, wie es mit Absatz 2 der Variante des Ständerates der Fall wäre, sondern mit einer Güterabwägung. Grundsätzlich gehören Mobilfunkanlagen dorthin, wo sie innerhalb des Siedlungsgebiets möglich sind. Wo man sie ausserhalb der Bauzone bauen muss, soll es dort sein, wo bereits Infrastrukturanlagen bestehen. Das soll vereinheitlicht und vereinfacht werden. Man soll also nicht einfach einzelne Sendemasten irgendwo auf die grüne Wiese stellen, sondern sie bündeln.
Zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 37 Absatz 2 habe ich mich bereits geäussert. Hier nur noch ein letzter, kleiner Hinweis: Wenn Herr Paganini als Präsident des Schweizer Tourismus-Verbandes das Gefühl hat, es seien keine Bestrebungen im Gang, aus diesen alten Restaurants oder Beherbergungsbauten riesige Ersatzneubauten zu machen, dann ehrt ihn das. Die Realität in den vergangenen dreissig Jahren zeigt uns aber, dass die Bestrebungen, masszuhalten, schon wichtig sind, und ich glaube, gegen das Masshalten haben wir ja eigentlich alle nichts. Besten Dank, dass Sie dort meinem Minderheitsantrag zustimmen.