Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das CO2-Gesetz so anzupassen, dass auch Unternehmen ihre CO2-Emissionen mit Biogas senken können, die nicht an ein Erdgasnetz angebunden sind. Wir erachten dieses Anliegen als berechtigt, aber auch als erfüllt, weil als Brennstoff eingesetztes Biogas auch ohne Anbindung an eine Erdgasleitung transportiert und direkt im Betrieb verwendet werden kann. Das senkt die Emissionen des Unternehmens, da der Biogaseinsatz als CO2-frei gilt. Für diesen Anteil der Verminderung würde dann auch die CO2-Abgabe zurückerstattet. Von daher erscheint uns das Anliegen als erfüllt - sonst müssten wir dann noch zusammen sprechen. Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Nicht erfüllt ist das Anliegen - ich weiss nicht, inwieweit Sie das angehen - beim importierten Biogas. Hier haben wir noch keine Zertifizierung dafür, wie viel von einer Mischung importiert wird. Deshalb kann importiertes Biogas nicht angerechnet werden. Dieses ist aber leitungsgebunden; leitungsungebundenes Biogas können Sie deklarieren, und dann ist es anrechenbar.