Hegglin Peter · Ständerat · 2023-09-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-18
Wortprotokoll
Kollegin Heidi Z'graggen hat die vorliegende Motion am 16. Dezember 2021 eingereicht. Der Rat hat die Motion am 14. März 2022 Ihrer WAK zur Vorberatung zugewiesen, damit sie diese zusammen mit der parlamentarischen Initiative WAK-S 17.400,[NB]"Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung", berät.
Sie kennen die lange Geschichte der versuchten Abschaffung oder Änderung der Eigenmietwertbesteuerung. So lange Zeit hat die vorliegende Motion nicht. Aufgrund der Fristen würde die Motion automatisch abgeschrieben, wenn unser Rat sie nicht spätestens in der Wintersession 2023[NB]abschliessend behandelt.
Was will Frau Z'graggen mit der Motion? Der Bundesrat soll Massnahmen ergreifen, um Artikel 108 der Bundesverfassung nachzukommen, der heisst: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient." Folgende Instrumente sollen geprüft, reaktiviert oder eingeführt werden:
1.[NB]Der Bundesrat soll prüfen, ob und wie die sistierte direkte Eigentumsförderung im Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum reaktiviert werden kann.
2.[NB]Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Anpassung des Wohnraumförderungsgesetzes vorzulegen, um die Vergabe von zinslosen Darlehen oder Bürgschaften des Bundes an Privatpersonen zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum mit klaren Rahmenbedingungen zu ergänzen und präzisieren.
3.[NB]Der Bundesrat wird aufgefordert, ausserhalb des Wohnraumförderungsgesetzes weitere Massnahmen wie Eigenmittelvorschriften vorzuschlagen, damit die Tragbarkeit von Hypotheken für selbstbewohntes Eigentum für Private erleichtert werden kann.
4.[NB]Der Bundesrat soll evaluieren, wie angebotsseitig der Druck aus dem Wohnungsmarkt genommen werden kann, und gestützt darauf zielführende Massnahmen vorschlagen.
In Kenntnis der ablehnenden Haltung des Bundesrates hat die Kommission am 19. Juni dieses Jahres die Motion beraten. Sie hat dabei festgestellt, dass der Zugang zu Wohneigentum in den vergangenen Jahren für viele Haushalte deutlich schwieriger geworden ist. Die Wohneigentumsquote ist nach einem Höhepunkt von 38,4 Prozent im Jahr 2015 in der jüngeren Vergangenheit wieder auf 36,3 Prozent im Jahr 2021 gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und älteren Menschen unter den Wohneigentümern überproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass ohne Vermögen der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden ist, wodurch für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen der Zugang zu Wohneigentum vielerorts versperrt worden ist.
Insbesondere für Familien ohne grosses Vermögen ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar. Das Wohnraumförderungsgesetz leistet - das haben wir auch schon festgestellt - schon seit längerer Zeit nicht mehr das, wofür es geschaffen wurde. Die Instrumente, die das Wohnraumförderungsgesetz zur Verfügung stellt, sind die direkte Unterstützung durch zinslose und zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Bauträger im Mietwohnungsbau und die direkte Unterstützung durch zinslose und zinsgünstige Darlehen für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum. Es existiert auch die indirekte Unterstützung, bei welcher der Bund die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Bauträger verbürgt. Zudem stellt er Mittel für die Forschung und die Förderung von exemplarischen Projekten zur Verfügung.
Weshalb sage ich das? Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt sind die vom Bund direkt gewährten Darlehen bis auf Weiteres sistiert worden. Die Förderung beschränkt sich momentan nur auf die zwei letztgenannten Punkte.
Aus Sicht der Kommission verfügen wir über zu wenig Grundlagen, um den Bundesrat zu beauftragen, die sistierten und auch weitere Massnahmen zu ergreifen. Zudem lässt es die aktuelle finanzielle Situation des Bundes nicht zu, Unterstützungsbeiträge in Aussicht zu stellen. Möglicherweise könnten diese dann nicht geleistet werden. Die Kommission lehnte deshalb die Motion mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Sie hat die Verwaltung aber beauftragt, einen Bericht über die verschiedenen möglichen Instrumente und die finanziellen Auswirkungen zu erstellen. Sie will an einer nächsten Sitzung über ein Postulat mit entsprechenden Aufträgen an den Bundesrat befinden. Ein Entwurf für ein Postulat liegt bereits vor.
In einem Bericht soll der Bundesrat dann darlegen, ob und wie die sistierte direkte Eigentumsförderung reaktiviert werden kann. Er soll eine Anpassung des Wohnraumförderungsgesetzes vorlegen: Die Vergabe von zinslosen Darlehen oder Bürgschaften des Bundes an Privatpersonen soll mit klaren Rahmenbedingungen ergänzt und präzisiert werden. Aber auch weitere Massnahmen wie die Eigenmittelvorschriften sind vorzuschlagen, damit die Tragbarkeit von Hypotheken für selbstbewohntes Eigentum für Private erleichtert werden kann. Schliesslich soll der Bundesrat evaluieren, wie besonders effiziente angebotsseitige Massnahmen der Kantone verstärkt gefördert werden könnten.
Ich kann Ihnen in Aussicht stellen, dass unsere WAK an einer kommenden Sitzung ein Postulat in ähnlicher Stossrichtung beraten und allenfalls beschliessen wird. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission - wie gesagt fiel der Entscheid mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen - zu folgen und die Motion abzulehnen. Ein Minderheitsantrag ist nicht eingereicht worden.